Organspende trotz Fehlern Patienten fälschlich für hirntot erklärt
In deutschen Kliniken gibt es nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) immer wieder Fälle, in denen Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt werden. Wiederholt seien Totenscheine ausgestellt worden, ohne dass der Hirntod - Voraussetzung für eine Organspende - nach den dafür vorgesehenen Richtlinien diagnostiziert worden sei. Viele Ärzten mangele es an Erfahrung und Qualifikation.
Vorstand: Patienten waren tatsächlich hirntot
DSO-Vorstand Rainer Hess betonte auf SZ-Nachfrage, dass die Hirntoddiagnostik sicher sei. Nur bei zweien der aufzeigten Fälle seien nach einer falschen Feststellung Organe entnommen worden. Beide Spender, darunter das Kleinkind, seien aber tatsächlich hirntot gewesen, wie sich später herausgestellt habe.
Hess gestand Mängel bei der Diagnostik ein. Am Umstand, dass die Voraussetzung zur Organspende gegeben war, habe das aber nichts geändert. Die Zahl der anderen von der SZ genannten Fälle betrage auch nur ein Prozent der vorgenommenen Hirntoddiagnostiken.
Ein DSO-Insider sagte der SZ indes, dass viele Kollegen sich nicht trauten, die Götter in Weiß auf Fehler hinzuweisen oder ihnen zu widersprechen: "Sie nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein." Eine frühere Mitarbeiterin bestätigte: "Den Mut, sich mit den Fachärzten anzulegen, haben die wenigsten."
2000 Fälle pro Jahr
Die Zeitung unterstreicht in ihrem Bericht dem gegenüber, dass es überhaupt Verstöße gegen die elementaren und von mehreren Stellen als verlässlich hervorgehobenen Regeln gab. Auch sei eine Dunkelziffer der Fälle zu vermuten, bei denen niemand auf Unregelmäßigkeiten stieß.
Der Hirntod wird dem Bericht zufolge in Deutschland pro Jahr bei etwa 2000 Menschen diagnostiziert. Die unzweifelhafte Feststellung des Hirntodes ist nach dem deutschen Transplantationsgesetz die Voraussetzung für eine Organspende. Für Laien ist der Hirntod oft schwer nachvollziehbar, weil der Verstorbene zumeist keines der allgemein bekannten Todeszeichen aufweist. Mittels Maschinen und Medikamenten schlägt sein Herz, er atmet vermeintlich.
Medikamentenwirkung muss ausgeschlossen sein
Laut den Richtlinien der Bundesärztekammer muss der Hirntod anderem von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Alle Umstände, die das Gehirn nur betäuben wie Medikamente, eine zu niedrige Körpertemperatur, ein Koma oder eine Vergiftung, müssen ausgeschlossen werden.
In mehreren der SZ vorliegenden Fällen wurde der Hirntod aber festgestellt, kurz nachdem die Patienten mit starken Schmerzmitteln betäubt wurden. Einen nicht korrekten Test auf Atemstillstand habe es ebenfalls gegeben. Die Fehler seien nicht nur in kleinen Krankenhäusern gemacht worden, die selten mit dem Thema Hirntod konfrontiert werden, sondern auch an Universitätskliniken und in Fachabteilungen.
Ärztekammer: Diagnostik "gesichert und hoch"
Die Ärztekammer hält die Qualität der Hirntoddiagnostik für ausreichend. Diese sei "gesichert und hoch", zitierte die Zeitung aus einer Stellungnahme der Vorsitzenden der drei bei der Bundesärztekammer angesiedelten Kontrollkommissionen des Transplantationswesens.
Der Neurologe Hermann Deutschmann weist schon seit Längerem auf Missstände hin: "Die Hirntoddiagnostik ist eines der sichersten Verfahren überhaupt - wenn man die Richtlinien beachtet und Erfahrungen auf diesem Gebiet hat." In fast jedem dritten Fall habe Deutschmann den Kollegen als Zweigutachter widersprechen müssen.