Was passiert mit Hui Buh? Bizarrer Streit um Zwergziege geht vor Gericht
Ziegen sind Herdentiere. Oder gibt es welche, die besser allein leben? Mit dieser Frage muss sich ein Gericht in München beschäftigen. Es geht um einen ungewöhnlichen Fall.
In München entscheidet das Verwaltungsgericht darüber, ob zwei Frauen ihren Zwergziegenbock zurückbekommen dürfen. Das Landratsamt München hatte den Besitzerinnen – Mutter und Tochter – das Tier weggnommen. Das Tier sei nicht artgerecht gehalten worden, argumentiere die Behörde: Ziegen sind Herdentiere, die Tiere brauchten die Gesellschaft anderer Ziegen. Zudem hatten die Klägerinnen das Tier bei sich in der Wohnung gehalten.
Hui Buh, so der Name des Ziegenbocks, hatte bei den Frauen allein gelebt. Sie erklärten, dass Hui Buh keine gewöhnliche Ziege sei, sondern unter neurologischen Ausfällen leide. Deswegen sei eine besondere Einzelbetreuung für den Bock notwendig.
"Wir haben ihn durchgebracht"
"Wir haben den Kerli mit der Hand aufgezogen, weil er so früh auf die Welt kam. Wir haben ihn am Anfang nur rumgetragen. Meine Tochter hat mit ihm Laufen geübt", sagte Elisabeth Anders, "er hat nur Milch und Wasser aus der Flasche getrunken, bis er ein Jahr alt war." Ohne sie und ihre Tochter, da ist die 55-Jährige sicher, wäre er gestorben. "Wir haben ihn durchgebracht."
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Ob das so ist und ob die kleine Ziege vielleicht wieder in die Familie zurückkehren kann, muss das Verwaltungsgericht nun entscheiden. Die Chancen für die Klägerinnen stehen tendenziell schlecht: Auch die anderen Ziegen, die sie einst hatten, mussten sie abgeben. Das Landratsamt Dachau hatte ihnen aut Angaben des Gerichts untersagt, Paarhufer zu halten und zu betreuen.
- Nachrichtenagentur dpa