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Urteil in Österreich: Obstbauer verursacht Bienensterben – Haftstrafe


Urteil in Österreich
Haftstrafe für Obstbauern nach Bienensterben

Von t-online, sth

Aktualisiert am 28.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Biene sammelt Nektar: Insektizide können Bienen schon in geringer Konzentration töten. (Symbolfoto)Vergrößern des Bildes
Biene sammelt Nektar: Insektizide können Bienen schon in geringer Konzentration töten. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)

Durch die Insektizide eines Obstbauern sind bei Kärnten offenbar dutzende Bienenvölker verendet. Eine Richterin am Landesgericht Klagenfurt verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe.

Viele Landwirte im österreichischen Kärnten verdienen ihr Einkommen teilweise mit der Bienenzucht. Am Mittwoch hat eine Richterin am Landesgericht Klagenfurt ein hartes Urteil gefällt: Weil ein Obstbauer unerlaubt Insektizide eingesetzt hatte, hunderttausende Bienen starben, soll er für mindestens vier Monate in Haft. Darüber berichten österreichische Medien.

Der 47 Jahre alte Obstbauer soll den Tod von mindestens 58 Bienen-Völkern zu verantworten haben, schreibt die österreichische Nachrichtenagentur APA. Er hatte während der Baumblüte im Jahr 2017 Insektizide gespritzt. Die Richterin soll ihn nun wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt haben. Dazu gab es eine Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten, von denen er mindestens vier Monate ins Gefängnis müsse.

Der Mann ist jedoch gegen das Urteil in Berufung gegangen. Er soll zwar vor Gericht zugegeben haben, dass er das Insektizid verwendet habe. Dennoch bekannte er sich während der Verhandlung nicht schuldig. "Das (Bienensterben) ist aus widrigen Umständen entstanden. Es tut mir sicher auch leid, ich werde versuchen, ökologisch und zukunftsorientiert zu arbeiten", sagte der Mann laut APA vor der Urteilsverkündung.

Die Richterin war jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte gewusst habe, dass er gegen Vorschriften verstoße. Das berichtete der "ORF". Das strenge Urteil mit der Haftstrafe sollte laut der Richterin eine generalpräventive Wirkung haben.

Verwendete Quellen
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