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Rattenplage durch Giftverbot? Verbände warnen


Rodentizide
Rattenplage durch Giftverbot? Verbände warnen

Von dpa
Aktualisiert am 20.01.2025 - 12:53 UhrLesedauer: 3 Min.
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Viele Menschen haben Angst vor Ratten. (Archivbild) (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)
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Weil ein Rattengift möglicherweise nicht mehr zugelassen wird, warnen Verbände und Unternehmen vor Rattenplagen. Das zuständige Amt und der Tierschutzbund sind anderer Ansicht. Was sind die Argumente?

Weil die Zulassung eines Rattengifts möglicherweise nicht verlängert werden soll, warnen mehrere Verbände und Unternehmen vor einer Rattenplage in Deutschland. Eine Nichtverlängerung der Zulassung der sogenannten Rodentizide für Privatpersonen durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) würde die Rattensituation in Städten und Gemeinden "dramatisch verschärfen", heißt es in dem Brandbrief.

Ratten würden ein "erhebliches gesundheitliches Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung" darstellen. Zu den Unterzeichnern des Briefs gehören mehrere Verbände und Hersteller. Wenn Privatpersonen sogenannte Rodentizide, die für Ratten-Fraßköder verwendet werden, dann nicht mehr einsetzen dürften, könnten Schädlingsbekämpfer aufgrund von Personalmangel nicht genügend gegen die Ausbreitung von Ratten tun, wie aus dem von einem Hersteller veröffentlichten Brandbrief hervorgeht.

Was sagt die zuständige Bundesanstalt?

Die für die Zulassung zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Sitz in Dortmund sieht das Rattengift kritisch. Der Behörde zufolge kann es einen qualvollen und tagelangen Tod der Tiere durch inneres Verbluten zur Folge haben. Zudem berge es Gefahren für Haustiere und Umwelt.

So könnte es auch an andere Tiere als Ratten geraten, beispielsweise auch, wenn sie die Kadaver der Ratten fressen. Gemäß dem EU-Biozidrecht seien die Stoffe daher grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, hieß es zur Begründung.

Dennoch befinden sich die Rodentizide den Angaben zufolge derzeit im Verfahren zur Wiederzulassung und könnten daher bis zu dessen Ende am 31. Dezember 2025 weiterhin genutzt werden. Die Argumente aus dem Brandbrief würden im Verfahren einbezogen werden. Der Ausgang sei offen.

Schlagfallen statt Rattengift

In Fällen von vereinzelt auftretenden Nagetieren im Privatbereich sind der Bundesanstalt zufolge Schlagfallen gegenüber Rodentiziden vorzuziehen. Dass diese laut den Verbänden keinen ausreichenden Erfolg hätten, sei nicht richtig. Bei größeren Fällen mit einem etablierten Schädlingsbefall sei ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen - das weiterhin Rodentizide einsetzen darf - aufgrund des benötigten Fachwissens ohnehin unumgänglich.

Die von den Verbänden geäußerte Sorge, dass Schädlingsbekämpfer nicht genügend Personal hätten, um die privaten Einsätze zu ersetzten, greift laut BAuA zudem zu kurz. Es gehe nicht darum, jede private Anwendung zu ersetzen, sondern den Einsatz auf zwingend notwendige Fälle zu beschränken, um Infektionsschutz sicherzustellen. Außerdem könnten nicht nur ausgebildete Schädlingsbekämpfer sachkundig mit Rodentiziden umgehen, sondern häufig auch Beschäftigte aus Gebäudemanagement oder Kanalbetrieben.

Tierschutzbund für Prävention statt Bekämpfung

Der Deutsche Tierschutzbund würde eine Nichtverlängerung der Zulassung für Privatpersonen begrüßen, unter anderem wegen der Schäden für Tiere und Umwelt. Die Rodentizide seien für alle Tiere giftig - auch für Hund, Katze, aber auch den Menschen, sagte eine Sprecherin.

Statt auf der Bekämpfung der Tiere solle der Fokus auf der Prävention liegen. Man könne Schädlinge durch bauliche Maßnahmen, Hygienevorkehrungen sowie durch bessere Lagerbedingungen fernhalten. Zudem könne auch das Fördern von natürlichen Feinden der Tiere zu einer Bestandsregulierung beitragen. Präventionsmaßnahmen wie diese haben laut BAuA "erwiesenermaßen einen sehr großen Einfluss auf die Größe lokaler Rattenpopulationen".

Die Tierschutzbund-Sprecherin betonte: "Aus Sicht des Tierschutzes darf die Tötung eines Wirbeltieres ohnehin niemals in Erwägung gezogen werden, wenn es andere Maßnahmen gibt." Daher liege hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Vorwürfe aus dem Brandbrief der Hersteller und Verkäufer würden die negativen Auswirkungen des unkontrollierten Einsatzes verharmlosen. Es sei zu vermuten, dass es um finanzielle Interessen gehe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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