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Jens Spahn lässt wohl Informationen zu Journalisten sammeln


Private Immobiliengeschäfte
Spahn lässt laut Bericht Infos zu Journalisten sammeln

Von t-online, afp, dru

Aktualisiert am 24.02.2021Lesedauer: 3 Min.
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister setzt sich gegen Veröffentlichungen zu privaten Immobiliengeschäften zur Wehr.Vergrößern des Bildes
Jens Spahn: Der Gesundheitsminister setzt sich gegen Veröffentlichungen zu privaten Immobiliengeschäften zur Wehr. (Quelle: Dorothée Barth/dpa)
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Jens Spahn geht juristisch gegen Veröffentlichungen zu seinen privaten Immobiliengeschäften vor. Offenbar interessiert ihn dabei sehr, wer genau zu seinen Häusern und Wohnungen recherchiert, besagt ein Medienbericht.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ließ einem Medienbericht zufolge Informationen über Journalisten einholen, die zu seinen Immobiliengeschäften recherchieren. Wie der "Tagesspiegel" aus Berlin vermeldet, fordern Spahns Rechtsanwälte in der Sache vom Amtsgericht Schöneberg die Herausgabe aller Anfragen von Reportern sowie der Antworten des Gerichts. Beim Amtsgericht ist das Grundbuchamt angesiedelt, dass die Akten und Kaufverträge zu den privaten Immobilien Spahns verwahrt.

Die Anwälte sollen es dabei gezielt auf Namen von Pressevertretern abgesehen haben, schreibt die Zeitung weiter. Ausdrücklich sei nach jenen Journalisten gefragt worden, die um Auskünfte zu den zwei Schöneberger Wohnungen Spahns sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gebeten hatten: "Um wen handelt es sich?", heißt es demnach in einem Schreiben.

Das Amtsgericht soll in der Folge umfangreich Antworten geliefert haben. Wie laut "Tagesspiegel" aus einem Schreiben des Gerichts hervorgeht, wurden "Kopien der E-Mailanfragen des Reportes der 'Bild'-Zeitung (…), das Einsichtsgesuch des Journalisten des 'Business Insider Deutschland GmbH' (…) des Korrespondenten der Zeitung 'Der Tagesspiegel'" an die Anwälte übersandt. Andere Schreiben erwähnen demnach, dass die kompletten Korrespondenzen des Gerichts mit "Stern", "Tagesspiegel" und "Spiegel" übermittelt wurden.

Spahn sieht Immobiliengeschäfte als Privatsache

Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass der Gesundheitsminister eine Villa im Berliner Stadtteil Dahlem für einen Millionenbetrag erworben hatte. Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung ließen sich gleichwohl nicht halten. Der Minister argumentiert, dass die Angelegenheit seine Privatsache sei. Das Hamburger Landgericht untersagte dem "Tagesspiegel" in einem Urteil, den genauen Kaufpreis der Immobilie zu nennen.

Spahn geht nun juristisch gegen das Grundbuchamt vor. Aus seiner Sicht habe die Behörde "erhebliche Rechtsverstöße begangen", indem sie der Presse Auskünfte über private Immobiliengeschäfte gegeben habe, heißt es in dem Bericht. Zugleich bestreitet der CDU-Politiker, Journalisten ausforschen zu wollen. Sein Mandant mache nur von seinem Recht als Eigentümer Gebrauch, zu erfahren, "welche Dritte mit welcher Begründung“ Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, zitiert der "Tagesspiegel" Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser.

Kritik vom Deutschen Journalisten-Verband

Am Mittwochabend wandte sich der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gegen die angeblichen Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Informationen über recherchierende Journalisten zu seinen privaten Grundstücksgeschäften zu erlangen. Als Mitglied der Bundesregierung, das wie kein anderer Ressortchef wegen der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müsse Spahn sich Recherchen von Medien gefallen lassen, erklärte DJV-Chef Frank Überall.

Er sprach von einer "eilfertigen Behörde" und einem Minister, "der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten". Erst vor der Veröffentlichung, nicht aber im Recherchestadium entschieden Redaktionen, ob das öffentliche Interesse die Privatsphäre übersteige. "Dann, aber auch erst dann kann ein Betroffener Medienanwälte in Marsch setzen", sagte der DJV-Vorsitzende.

Verstoß gegen Datenschutz?

Spahns Sprecher Hanno Kautz sagte zu dem Vorgang, das Grundbuchamt habe womöglich gegen die Grundbuchordnung und die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen, indem es Journalisten Einsicht gewährte. Prinzipiell sei eine Einsichtnahme ins Grundbuch nicht für Dritte beliebig möglich, sondern erfordere ein berechtigtes Interesse.

"Der Bundesminister macht hier als Privatperson lediglich sein Recht beim Grundbuchamt geltend", sagte der Sprecher. Spahn stehe im Streit mit dem Amt, und nicht mit den Journalisten. Ob Spahn den gesamten Schriftverkehr angefordert habe, wollte Kautz nicht sagen. Das sei Privatangelegenheit des Ministers.

Verwendete Quellen
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