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Schweden: Ehemalige oberste Richterin muss wegen Ladendiebstahls Strafe zahlen


Rücktritt in Schweden
Ehemalige Top-Richterin muss wegen Ladendiebstahls Strafe zahlen

Von afp, jro

01.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Supermarkt (Symbolbild): Die nicht bezahlten Waren versteckte die Juristin nach Angaben eines Supermarktmitarbeiters in einem Stoffbeutel.Vergrößern des Bildes
Supermarkt (Symbolbild): Die nicht bezahlten Waren versteckte die Juristin nach Angaben eines Supermarktmitarbeiters in einem Stoffbeutel. (Quelle: TT/imago-images-bilder)

Es ist ein ungewöhnlicher Ausstieg aus dem Amt am obersten schwedischen Gericht: Eine Ex-Richterin wurde des Diebstahls im Supermarkt überführt – kriminelle Absichten streitet sie ab.

Eine ehemalige Richterin des obersten schwedischen Gerichtshofs muss wegen Ladendiebstahls ein Bußgeld zahlen. Er habe eine Strafzahlung in Höhe von 50.000 schwedischen Kronen (ca. 4.800 Euro) gegen die 67-Jährige angeordnet, sagte Chefankläger Per Nichols am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Die Juristin war im Februar von ihrem Richterposten zurückgetreten, nachdem Berichte über die Ermittlungen gegen sie publik geworden waren.

Bei einem Jahresgehalt von umgerechnet über 400.000 Euro könnte die Rufschädigung für die Juristin deutlich schwerer ins Gewicht fallen als das verhängte Bußgeld.

An der Kasse bezahlte sie einen Kopf Kohl

Die Richterin war kurz vor Weihnachten in einem Geschäft im Zentrum von Stockholm beim Stehlen von Schinken und Fleischbällchen erwischt worden. Der juristischen Fachzeitschrift "Dagens Juridik" zufolge filmten Überwachungskameras die 67-Jährige, wie sie an zwei Tagen im Dezember 2021 Waren an den Kassen vorbeiführte – jeweils in einem Wert von 35 bis etwa 130 Euro.

Einem Supermarktmitarbeiter fiel sie demnach bei dem zweiten Einkauf auf, weil sie die in einer Stofftasche verstauten Waren mit einem weiteren Beutel abgedeckt habe. Anschließend sei die Juristin zur Kasse gegangen und habe Kohl im Wert von unter einem Euro bezahlt – ein gängiger Trick bei Ladendiebstählen, wie der Angestellte der "Dagens Juridik" zufolge in der Voruntersuchung erklärte.

Laut dem Chefankläger Nichols räumte die Frau ein, die Waren in ihrer Tasche versteckt zu haben. Sie bestritt demnach jedoch jegliche Diebstahlsabsicht.

Verwendete Quellen
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