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Terror-Prozess in München: IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss zehn Jahre in Haft


Entscheidung in München
IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss zehn Jahre in Haft

Von afp, dpa
Aktualisiert am 25.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte Jennifer W.: Sie ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte Jennifer W.: Sie ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)

Das Oberlandesgericht in München hat entschieden: Die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist schuldig. Sie muss lange ins Gefängnis. Die 30-Jährige selbst hatte im Prozess schwere Vorwürfe erhoben.

In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten Kriegsverbrechen – und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Sie soll als IS-Anhängerin im Irak tatenlos dabei zugesehen haben, wie ein kleines jesidisches Mädchen in einem Hof angekettet wurde und dort verdurstete.

Mitte September hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Sie sei unter anderem der Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen schuldig. Ihre Verteidigung forderte dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe. Die 30-Jährige dürfe lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

Angeklagte äußerte sich im Prozess

Jennifer W. selbst erhob Vorwürfe gegen die Justiz. "Der viel zitierte Satz 'Im Zweifel für den Angeklagten' kam in meinem Fall nicht zum Tragen", sagte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht. An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) geschehen sei.

Sie war nach eigener Aussage im Jahr 2014 in den Irak gereist, um dort aus ideologischer Überzeugung einen IS-Kämpfer zu heiraten. Im Sommer 2015 soll sie der Anklage zufolge in Falludscha tatenlos zugesehen haben, wie ein Mädchen ungeschützt und ohne Wasser der prallen Sonne ausgesetzt war. Zur Strafe fürs Bettnässen soll ihr Ehemann die Fünfjährige an einem Fenstergitter angebunden haben. Eine quälende Tortur, die laut Anklage zum Tode führte – und gegen die W. nichts unternommen haben soll. Der Vorwurf lautete Mord durch Unterlassen.

Die Niedersächsin entschuldigte sich in ihrem letzten Wort vor Gericht schließlich und verwies auf ihren Ex-Mann, der in Frankfurt am Main vor Gericht steht. Sie habe den Handlungen des Mannes aber machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können.

Prozess begann 2019

Der Prozess gegen Jennifer W. hatte im April 2019 Schlagzeilen gemacht, nicht zuletzt weil eine äußerst prominente Anwältin anfangs eine zentrale Rolle spielte: die Menschenrechtsexpertin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney, Amal Clooney. Sie vertritt die Nebenklägerin und Mutter des getöteten Mädchens, ist aber vor Gericht in München nie erschienen. Vor dem Prozess ließ sie in einer gemeinsamen Erklärung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda verlauten: "Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen."

Nach Yazda-Angaben war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Jesidin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden. "Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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