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KZ-Wachmann vor Gericht: Prozessbeginn Anfang Oktober


Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen
100-jähriger KZ-Wachmann steht vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 09.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Eingangstor mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen: Ein früherer Wachmann ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.Vergrößern des Bildes
Das Eingangstor mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen: Ein früherer Wachmann ist vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. (Quelle: Kristin Bethge/dpa)
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Weil er während des Zweiten Weltkriegs im KZ Sachsenhausen arbeitete, muss sich ein 100-Jähriger nun vor Gericht verantworten. Dem ehemaligen Wachmann wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen.

3.518 – das ist die Zahl der Mordfälle, für die sich ein ehemaliger KZ-Wachmann ab dem 7. Oktober vor dem Landgericht Neuruppin wegen seiner Beteiligung verantworten muss. Der inzwischen 100-jährige Angeklagte soll zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben, heißt es in der Anklage. Es gehe um Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen.

22 Verhandlungstage bis in den Januar hinein hat das Gericht terminiert. Der Mann ist nur eingeschränkt verhandlungsfähig, wie ein Gutachten festlegte. Daher könne er nur wenige Stunden an der Verhandlung teilnehmen. "Deswegen wurden so viele Verhandlungstage festgesetzt", sagte Gerichtssprecherin Iris le Claire.

Juristische Aufarbeitung auch heute noch wichtig

Für die Hinterbliebenen der getöteten Lagerinsassen ist die juristische Aufarbeitung wichtig. Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg ermittelt noch lebende Wachmänner.

Wurde ein ehemaliger Wachmann gefunden, wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft gegeben. Aber auch dann ist ein Prozess nicht sicher: Immer wieder werden Verfahren eingestellt, weil die Beschuldigten zwischenzeitlich verstorben sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vor Gericht erscheinen können.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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