Evakuierung aus Afghanistan 20 Straftäter über Luftbrücke nach Deutschland gekommen
Mit der Luftbrücke aus Kabul sind auch Vergewaltiger und Terrorverdächtige nach Deutschland gekommen. Innenminister Seehofer rechtfertigt sich.
Über die Luftbrücke aus Kabul sind auch 20 Menschen nach Deutschland gekommen, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind. Bis zur Stunde seien 20 Fälle bekannt, "die sicherheitsrelevant sind, die dadurch, dass sie nicht schon in Kabul geprüft wurden, jetzt in Deutschland sind", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Unter den Straftätern sind laut Seehofer auch verurteilte Vergewaltiger. Nach Deutschland sei zudem ein Mann gelangt, "der nach übereinstimmender Ansicht von Deutschland, Amerika und Großbritannien noch höher einzustufen ist", berichtete der Minister. In anderen Fällen ging es um gefälschte Dokumente. Insgesamt vier der Ausgeflogenen waren – teilweise schon vor Jahren – von Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Eingereist sind nach dpa-Informationen neben Straftätern auch mehrere Menschen, deren Namen schon im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern aufgetaucht waren.
Zwei Straftäter im Gefängnis
In Kabul habe eine Notsituation geherrscht und solche Situationen würden immer auch von Kriminellen ausgenutzt, so Seehofer. "Zwei Straftäter wurden aufgrund offener Haftbefehle in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter. Zwei weitere Afghanen seien "nach wie vor in der Obhut der Behörden".
Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet, dass ein Sexualstraftäter mit der deutschen Luftbrücke aus Afghanistan zurückgekehrt sei. Er war demnach im Februar 2019 aus der Haft in sein Heimatland abgeschoben worden. Sardar Muhammed M. sei am 24. August mit einer Maschine aus Taschkent nach Frankfurt geflogen, nachdem er zuvor aus Kabul ausgeflogen worden war.
Sardar M. wieder in deutscher Haft
Das Landgericht München hatte M. 2012 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er seine Tochter vergewaltigt und ihr über Jahre hinweg sexualisierte Gewalt angetan hatte. Der erste Übergriff erfolgte demnach, als die Tochter neun Jahre alt war.
Zum Zeitpunkt seiner Abschiebung aus der Haft nach Afghanistan habe er noch eine Restfreiheitsstrafe von 177 Tagen zu verbüßen. Daher sei er nun nach der Identitätsfeststellung am Flughafen Frankfurt erneut in Haft gekommen und befindet sich zurzeit in der Justizhaftanstalt Frankfurt-Preungesheim.
"Ganz konkrete Wiederholungsgefahr"
In der 2015 rechtskräftig gewordenen Ausweisungsverfügung der Stadt München hieß es: "Die Ausländerbehörde sieht eine ganz konkrete Wiederholungsgefahr für die Begehung von weiteren massiven Sexualstraftaten nach Entlassung aus der Haft." Wie Sardar M. es schaffte, einen Platz in einer Bundeswehrmaschine aus Kabul zu erhalten, ist bisher ungeklärt.
Insgesamt kamen mit der Luftbrücke nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Mittwoch 4.587 Menschen nach Deutschland, davon 3.849 Afghanen und 403 deutsche Staatsangehörige. Unter den Schutzbedürftigen waren auch Bürger zahlreicher anderer Staaten, wobei Deutsche wiederum auch vom Militär anderer Nationen ausgeflogen wurden.
- Nachrichtenagentur dpa
- Vorabmeldung des "Spiegel"