Urteil in Offenburg 66-Jähriger lebte mit Leiche seiner Freundin zusammen
Ein Mann bewahrte seine tote Freundin in einem Plastiksack zu Hause auf – jetzt hat ein Gericht in zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Tötung konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden.
Im Prozess um eine im Haus aufbewahrte Leiche ist ein 66-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Computerbetrugs in 25 Fällen. Das teilte das Offenburger Landgericht am Mittwoch mit. Der Angeklagte hatte die Leiche seiner 71 Jahre alten Lebensgefährtin monatelang in einem Plastiksack im gemeinsamen Haus aufbewahrt.
Der Mann war bei der Frau im vergangenen Jahr eingezogen. Als sie im August 2020 plötzlich weg war, gab er Nachbarn gegenüber immer wieder neue Gründe an: eine Operation, eine Reise oder abgesagte Flüge. Vor dem Tod der Frau sollen sich die beiden gestritten haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 66 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, die Frau dabei gewürgt zu haben, woraufhin sie gestürzt und gestorben sei. Statt Rettungskräfte zu alarmieren, habe er den Tod der Frau verschleiert.
In den Wochen darauf soll der wegen Betrugs diverse Male vorbestrafte Mann mit einer EC-Karte eines Ex-Freunds der Toten Tausende Euro abgehoben haben. Erst nach Hinweisen besorgter Nachbarn wurde die stark verweste Leiche in dem Offenburger Haus gefunden. Eine Tötung konnte da nicht mehr nachgewiesen werden.
- Nachrichtenagentur dpa