Neue Zeugenbefragungen Mordfall Lübcke: So geht es weiter im Untersuchungsausschuss

Zwei Jahre ist das rechtsextreme Attentat auf Walter Lübcke her. Jetzt steht fest, wen der Untersuchungsausschuss befragen wird, um die Rolle der Sicherheitsbehörden aufarbeiten zu können.
Der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag zum Mordfall Walter Lübcke will bis März 2023 insgesamt 44 Zeugen befragen. Bei einer internen Sitzung am Mittwoch in Wiesbaden beschlossen die Abgeordneten eine entsprechende Liste. Das teilte der Landtag mit. Außerdem sollen zwei weitere Sachverständige gehört werden.
Im April 2023 könnten dann die Verhandlungen zu einem Abschlussbericht beginnen, der im folgenden Juli vorgestellt werden soll. Im Herbst 2023 sind Landtagswahlen in Hessen, dann endet die Legislaturperiode. Die Zeugenliste werde zum Schutz der Betroffenen nicht veröffentlicht, teilte der Landtag mit.
Akten sichten beim Verfassungsschutz
Der Ausschuss bestimmte zudem zwei Ermittlungsbeauftragte: Der ehemalige hessische Justizminister Rupert von Plottnitz und der frühere Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, Josef Bill, sollen im Auftrag des Gremiums beim Generalbundesanwalt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt weitere Akten sichten.
Die Sitzung am zweiten Todestag von Lübcke habe mit einer Schweigeminute begonnen, teilte der Landtag mit. Der Kasseler Regierungspräsident war 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Der Ausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Mordfall aufarbeiten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Stephan Ernst Ende Januar 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den CDU-Politiker aus rechtsextremen Motiven erschossen hatte.
- Nachrichtenagentur dpa