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NRW: Mordurteil – Lebenslange Haft für "Polizistenhasser"


Mord an SEK-Beamtem
Höchststrafe für "Polizistenhasser"

Von dpa
Aktualisiert am 22.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte: Er wurde wegen Mordes an einem SEK-Beamten verurteilt.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte: Er wurde wegen Mordes an einem SEK-Beamten verurteilt. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa-bilder)
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Mit einem Schuss beendete ein Mann das Leben eines Polizisten. Der Täter – verstrickt in Drogengeschäfte und Verschwörungstheorien – wollte schon lange einen Polizisten töten. Nun erhielt er sein Urteil.

Es war morgens um 6 Uhr, als ein Spezialeinsatzkommando der Polizei eine Gelsenkirchener Wohnung stürmte. Es fallen zwei Schüsse. Einer der Beamten wird tödlich getroffen – trotz kugelsicherer Weste. Am Dienstag ist der Täter verurteilt worden. Die Strafe: lebenslange Haft wegen Mordes.

Der Täter wollte schon länger einen Polizisten töten

"Sie sind ein Polizistenhasser und wollten einen Polizisten töten", sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgerichts an die Adresse des Angeklagten. Der 29-jährige Deutsche habe sich in einem "völlig wirren Menschen- und Weltbild verfangen". Er habe sich schon längere Zeit damit beschäftigt, einen Polizisten zu töten. Das gehe aus Suchanfragen im Internet hervor.

Es war der 29. April 2020. Die Polizei hatte Hinweise erhalten, dass der Angeklagte mit Drogen handelt und Waffen besitzen soll. Zwei Tage lang war er observiert worden. Für die geplante Wohnungsdurchsuchung war schließlich ein SEK mit neun Beamten angerückt. Der 28-Jährige Polizist hatte die Ramme bedient, mit der die Wohnungstür aufgebrochen wurde. Die Kugel traf ihn in die rechte Seite, durchschlug Herz und Lunge.

Der Täter – tief verwickelt in Drogengeschäfte und Verschwörungstheorien

"Der Beamte ist nur deshalb zum Opfer geworden, weil er Polizeibeamter war", so Schmitt. "Das ist ein ganz verwerfliches Motiv, das auf sittlich unterster Stufe steht." Der Angeklagte sei ein Mensch, der gegen staatliche Institutionen gewesen sei. Er habe den Holocaust geleugnet und sich in Verschwörungstheorien verfangen.

Der Drogendealer war nach der Schussabgabe in sein Badezimmer geflüchtet und hatte sich dort widerstandslos festnehmen lassen. Er hatte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft. Laut einer Erklärung, die von Verteidiger Siegmund Benecken verlesen worden war, hatte er mit einem Angriff einer Rockergruppe gerechnet, von der er im Rahmen von Drogengeschäften vorher bedroht worden sei.

Der Angeklagte plädiert auf Notwehr

"Er hatte schlichtweg Angst und hat in Panik den Schuss abgegeben", so Benecken in seinem Plädoyer. Der Angeklagte sei davon überzeugt gewesen, dass er sich in einer Notwehr-Lage befinde. "Er hat nur geschossen, um sich zu verteidigen." Das glaubten die Richter dem 29-Jährigen jedoch nicht.

Bei der Durchsuchung der Gelsenkirchener Wohnung waren rund 1.400 Gramm Marihuana und zahlreiche Waffen gefunden worden – darunter zwei Luftgewehre, 100 Schuss Munition, drei CO2-Pistolen, zwei Revolver, Messer, Stahlkugeln und Gummigeschosse. "Das ist ein Waffenarsenal, das ich in 20 Jahren Richtertätigkeit nur selten gesehen haben", so Schmitt.

Reul spricht vom "schwärzesten Tag in der Geschichte der Spezialeinheiten"

Der Angeklagte hatte sich bis auf eine kurze Entschuldigung am Ende des Prozesses nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert. In die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes floss auch eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte nach der Tat vom "schwärzesten Tag in der Geschichte der Spezialeinheiten" in NRW gesprochen. Der Beamte war der erste in der Geschichte der Spezialeinheiten des Landes, der bei einem Einsatz getötet wurde. Die Spezialeinheit war 1974 gegründet worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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