Erstes Urteil gefallen Bewährungsstrafe für Angeklagten im Fall Lügde
Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde: Ein 49-Jähriger ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Hauptprozess geht derweil weiter.
Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold einen 49-Jährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Heiko V. aus Niedersachsen sich einer Therapie unterziehen. Es ist das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde.
Heiko V. hatte am ersten Verhandlungstag des Hauptprozesses ein Geständnis abgelegt. Sein Verfahren wurde abgetrennt. V. soll in den Jahren 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern teilgenommen haben. In zwei Fällen soll er den Mitangeklagten Andreas V. zum Missbrauch aufgefordert haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. zu seinen Gunsten.
Das Landgericht hatte dieses Verfahren am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden.
Der Hauptprozess wird am 1. August fortgesetzt. Die beiden Männer sollen über viele Jahre hinweg Jungen und Mädchen teilweise schwer sexuell missbraucht haben. Einige der Gewalttaten filmten sie laut Staatsanwaltschaft. Die jüngsten Opfer sollen im Kindergartenalter gewesen sein.
- Nachrichtenagentur dpa