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Vergewaltigung in Freiburg: Opfer wehrte sich, brach sich fast alle Fingernägel ab


Prozess um Vergewaltigung in Freiburg
Polizei: Opfer wehrte sich, brach sich fast alle Fingernägel ab

Von dpa
11.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Verhandlungssaal in Freiburg: Elf Männer sind angeklagt, eine 18-Jährige vergewaltigt zu haben.Vergrößern des Bildes
Verhandlungssaal in Freiburg: Elf Männer sind angeklagt, eine 18-Jährige vergewaltigt zu haben. (Quelle: Patrick Seeger/dpa)

Elf Männer sind im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung von Freiburg angeklagt. Sie behaupten, die Frau habe Sex gewollt. Nun legt die Polizei Beweise vor, die dem klar widersprichen.

Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat die Polizei nach Angaben ihres Chefermittlers zahlreiche Beweise sichergestellt. Die am Tatort und an der Kleidung gefundenen Spuren stimmten mit den Aussagen der jungen Frau überein, sagte der Kriminalbeamte am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg. Dies gelte auch für die rechtsmedizinische Untersuchung. Die zahlreichen Verletzungen der Frau zeigten, dass sie mit Gewalt festgehalten und sie körperlichen Übergriffen ausgesetzt gewesen sei. Für die Angaben von mehreren Angeklagten, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, gebe es keine Hinweise.

Zudem hat die Polizei nach Angaben des Gerichts Tonaufnahmen vom Handy eines Angeklagten aus der Tatnacht sichergestellt. Darauf sei auch die 18-Jährige zu hören. Nach Ende der rund zweieinhalb Stunden dauernden Taten sei sie unter anderem mit weinender Stimme sowie den Worten "Womit hat man so was verdient?" und "Ich fühle mich, als hätte ich keine Ehre. Mir ist kalt" zu hören. Gleichzeitig bedanke sie sich bei dem Mann, der ihr nach Ende der Taten geholfen habe.

Videoaufnahmen der Tat verschwunden

Angeklagt in dem Strafprozess, der Ende Juni begonnen hat, sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben.

Die Tonaufnahmen wurden am Donnerstag im Gericht vorgespielt. Nach Angaben von Angeklagten gebe es von den Taten Videoaufnahmen. Diese seien aber bislang nicht gefunden worden, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid.

Zwei der Angeklagten haben Vergewaltigungsvorwürfe zurückgewiesen, die neun anderen Angeklagten schweigen vor Gericht zu den Vorwürfen. Der Polizei gegenüber hatten die meisten von ihnen nach ihren Festnahmen ausgesagt, die Frau habe Sex verlangt, sagte der Polizist.

Schürfwunden, Kratzer, Prellungen

Die junge Frau hatte sich am nächsten Morgen bei der Polizei gemeldet und so die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Es seien bei ihr unter anderem zahlreiche Schürfwunden, Kratzer und Prellungen festgestellt worden. Zudem seien fast alle Fingernägel abgebrochen gewesen. Von den Männern, die festgenommen wurden, habe das Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart Körperspuren oder andere Hinweise finden können.

Die Polizei habe nach Bekanntwerden der Tat deutlich mehr als 100.000 Aktenseiten angelegt. Nach Angaben der Frau habe es "mindestens zehn bis 15 Täter" gegeben, identifizieren könne sie diese nicht. Sie sei nach der Einnahme einer Ecstasy-Tablette hilf- und wehrlos gewesen. Augenzeugen für die Annahme, dass die Frau zudem ein mit K.o.-Tropfen präpariertes Getränks zu sich genommen hat, gebe es nicht. Sie selbst habe mit Blick auf den Tatabend Erinnerungslücken.

Die nach der Tat gebildete Ermittlungsgruppe "Club" arbeite weiter. Nach einem weiteren – unbekannten – Verdächtigen fahndet die Polizei mit einem Phantombild. Eine konkrete Spur gibt es laut Polizei nicht.


Es war der fünfte Verhandlungstag. Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt, gehört werden sollen dann Zeugen. Die 18-Jährige, die ursprünglich am Donnerstag vor Gericht aussagen sollte, wird den Planungen der Justiz zufolge am 24. Juli vernommen – voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Termine für mögliche Urteile gibt es laut dem Gericht noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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