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München: Elfjährige missbraucht – Vergewaltiger mit Wolfsmaske in Psychiatrie


Fehler bei Lockerung?
Vergewaltiger mit Wolfsmaske in Psychiatrie eingewiesen

Von dpa
Aktualisiert am 28.06.2019Lesedauer: 3 Min.
Die Polizei zeigt ein Vergleichsbild der Wolfsmaske: In München wurde ein Mädchen Opfer einer Vergewaltigung.Vergrößern des Bildes
Die Polizei zeigt ein Vergleichsbild der Wolfsmaske: In München wurde ein Mädchen Opfer einer Vergewaltigung. (Quelle: Wera Engelhardt/dpa)
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Er ist mit einer Wolfsmaske maskiert, zerrt das Mädchen ins Gebüsch und missbraucht es – eine Horrorvorstellung für Eltern. Der mutmaßliche Täter ist in der Psychiatrie. Dort war er bereits vor einigen Jahren untergebracht.

Nach der Vergewaltigung einer Elfjährigen in München ist der 43 Jahre alte Tatverdächtige wieder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Ein Richter erließ am Freitag Haftbefehl unter anderem wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern gegen den Mann. Der Deutsche kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I zurück in eine Psychiatrie bei München. Die Behörden müssen jetzt überprüfen, ob es bei der Lockerung im Vollzug des vorbestraften Verdächtigen Fehler gegeben hat.

Der 43-Jährige soll das Mädchen am Dienstag ins Gebüsch gezerrt und schwer sexuell missbraucht haben. Dabei trug er den Ermittlungen zufolge eine Wolfsmaske. Die Polizei nahm den Mann am Donnerstag fest. Er ist den Angaben zufolge unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft und war für einige Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, bevor er zuletzt in einer therapeutischen Wohngemeinschaft wohnte.

"Ein Einzelfall ist das sicher nicht"

Wenn es während einer solchen Lockerung zu einer Straftat kommt, schaltet sich das Amt für Maßregelvollzug als Fachaufsicht ein, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nördlingen der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Fachaufsicht ist diesem Zentrum angegliedert. "Der Verdächtige war aufgrund richterlicher Entscheidung im Maßregelvollzug untergebracht und befand sich in der Lockerungsstufe des sogenannten Probewohnens", erklärte die Fachaufsicht.

"Ein Einzelfall ist das sicher nicht", sagte der Landesvorsitzende des Elternverbands, Martin Löwe, der dpa. Nun müsse genau geprüft werden, ob und wo Fehler bei der Einschätzung des Mannes gemacht worden seien. Über ein Versagen könne bislang nur gemutmaßt werden. Er betonte, dass gerade die bayerische Justiz nicht als lasch gelte.

Nicht jede Lockerungsentscheidung wird geprüft

Straftäter können zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, die in Justizvollzugsanstalten verbüßt werden, oder zum Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten. Diese werden auch als forensische Kliniken bezeichnet. Das kann beispielsweise für drogenabhängige oder psychisch kranke Menschen zutreffen. Im Freistaat gibt es 14 solche Einrichtungen, in denen etwa 2.600 Menschen untergebracht sind.

Über Lockerungen entscheiden nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales die Leitungen des Maßregelvollzugs unter anderem in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde und der Polizei. "Grundsätzlich werden Lockerungsentscheidungen von der Fachaufsicht nicht überprüft", hieß es. Das passiere nur in Einzelfällen, "etwa aufgrund eines gravierenden Lockerungsmissbrauchs oder einer schweren Straftat im Rahmen einer Lockerung". Falls erforderlich würden forensisch-psychiatrische Experten einbezogen.

"Kinder dürfen jetzt keine Angst bekommen"

Unterdessen warnte der Bayerische Elternverband vor Panik und rief zu mehr Zivilcourage auf. "Kinder dürfen jetzt keine Angst bekommen", sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Angela Wanke-Schopf. Sie empfahl, Eltern könnten ihren Kindern sagen: "Schaut genau hin. Geht nicht in Parks, wenn dort niemand ist". "Aber Kinder sollten nicht in Panik verfallen. Viele Eltern haben wahnsinnige Angst, weil es am helllichten Tag passierte."


Zwei Passantinnen hatten die Tat nach Angaben der Polizei gesehen und sich erst später bei den Beamten gemeldet. Wanke-Schopf nahm das zum Anlass für Gesellschaftskritik: "Mir ist nicht klar, wie das vor den Augen der Öffentlichkeit passieren kann." Ihr Eindruck sei, dass sich die Menschen immer weniger trauten, einzuschreiten oder zumindest die Polizei zu informieren - "auch auf die Gefahr hin, dass man mal eine Situation falsch einschätzt". Hier sei mehr Sensibilität notwendig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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