17-Jährige getötet Mordprozess: Verwirrung um Alter des Angeklagten
Wie alt ist der mutmaßliche Vergwaltiger und Mörder einer 17-Jährigen in Sankt Augustin? Zum Prozessauftakt gab es unterschiedliche Angaben. Das Gericht muss nun prüfen, ob das Jugendstrafrecht gilt.
Knapp sechs Monate nach dem Gewaltverbrechen an einer 17-Jährigen im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin steht seit Dienstag ein laut Anklage 19-Jähriger wegen Mordes und Vergewaltigung vor dem Bonner Landgericht. Zum Auftakt des Prozesses wurde die Anklageschrift verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach soll der Angeklagte die Jugendliche am 1. Dezember in seinem Zimmer in einer städtischen Unterkunft getötet haben.
Sein Verteidiger sagt, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt gewesen. Sollte das stimmen, könnte das Gericht im Falle einer Verurteilung ausschließlich das Jugendstrafrecht anwenden, sagte ein Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord in Verdeckungsabsicht und Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vor.
Der Mann war als Kleinkind mit seiner Mutter aus Kenia nach Deutschland gekommen und besitzt neben der kenianischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft – und damit einen Personalausweis. Warum das dort angegebene Geburtsdatum falsch sein soll, kann der Gerichtssprecher nicht sagen. "Das Alter des Angeklagten wird bis zum nächsten Verhandlungstermin geprüft, wenn nötig, mit medizinischen Methoden", versichert er.
Mord sollte Vergewaltigung vertuschen
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft schwieg der Angeklagte am Dienstag. Laut Anklage sollen er und die 17-Jährige sich am Abend der mutmaßlichen Tat am Rheinufer kennengelernt haben. Anschließend seien sie mit Bekannten durch Bonner Kneipen gezogen. Als die Jugendliche den letzten Zug nach Hause verpasste, habe der junge Mann ihr angeboten, sie mit in die Unterkunft nach Sankt Augustin zu nehmen.
In seinem Zimmer habe er sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft vergewaltigt und geschlagen. Anschließend habe die Jugendliche gedroht, ihn anzuzeigen. Um das zu verhindern, habe der Mann sie erstickt.
Zwei Tage lang soll er versucht haben, die Leiche aus dem Zimmer zu schaffen. Dafür habe er unter anderem Müllsäcke besorgt und einen Einkaufswagen gestohlen. Die Ermittler kamen ihm auf die Spur, weil die Jugendliche am Tatabend von ihrem Handy aus noch Nachrichten an Bekannte verschickt und in sozialen Netzwerken gepostet hatte.
Angeklagter hat Gewaltanwendung zugegeben
Als Polizeibeamte ihn in der Unterkunft aufsuchten, habe er gleich zugegeben, dass die 17-Jährige tot in seinem Zimmer liege. In einer anschließenden Vernehmung habe der Mann laut Staatsanwaltschaft gestanden, Gewalt gegen die Jugendliche ausgeübt zu haben.
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Für den Prozess beraumte die Bonner Strafkammer zunächst fünf weitere Verhandlungstage bis zum 28. Juni an.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP