"Schicksalhaftes Geschehen" Junge stirbt an Darmverschluss – Urteil in Aachen

Er starb an einem qualvollen Darmverschluss – nun musste sich die Mutter des fünfjährigen Jungen dafür vor Gericht verantworten. Der Vater des Kindes wurde freigesprochen.
Nach dem qualvollen Tod durch Darmverschluss eines fünfjährigen Jungen aus Eschweiler bei Aachen ist die Mutter zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die 34-jährige Angeklagte habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, stellten die Richter des Aachener Landgerichts in ihrem Urteil fest. Sie ließen Revision zu.
Spätestens als ein verschriebenes Medikament gegen Verstopfung nicht half, der Bauch des Jungen am Todestag aufblähte und grün wurde sowie bei jeder kleinsten Berührung höchst schmerzempfindlich reagierte, hätte die Mutter mit dem Kind zum Arzt gehen müssen, erklärte der Vorsitzende Richter Roland Klösges.
Staatsanwaltschaft spricht von Fehlinterpretation
Die Anklage hatte vier Jahre und neun Monate Haft für die Mutter gefordert. Nachdem das Kind zehn Tage lang keinen Stuhlgang gehabt habe, hätte die Mutter Anfang November 2017 die bedrohliche Situation erkennen müssen, sagte Staatsanwalt Boris Petersdorf. Die Verteidigung hatte von einem "schicksalhaften Geschehen" mit Fehlinterpretationen gesprochen und Freispruch gefordert.
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Der 35-jährige Ehemann und Vater wurde wie von der Anklage im Plädoyer gefordert freigesprochen. Das Verfahren habe nicht klären können, inwieweit er über den akuten Gesundheitszustand seines Sohns informiert gewesen sei. Klösges sprach von einem "Freispruch zweiter Klasse, wenn nicht dritter Klasse".
- Nachrichtenagentur dpa