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"Entsetzliche Tat": Raubmörder in Schwerin zu Haftstrafe verurteilt


"Entsetzliche Tat"
Raubmörder in Schwerin zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Schwerin: Hier musste sich ein junger Mann wegen Raubmordes verantworten.Vergrößern des Bildes
Landgericht Schwerin: Hier musste sich ein junger Mann wegen Raubmordes verantworten. (Quelle: Jens Büttner/dpa)

Erst folterte er eine Rentnerin zu Tode, dann durchsuchte er ihr ganzes Haus nach Wertsachen und flüchtete. In Schwerin in ein 24-Jähriger wegen Raubmordes zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

Ein 24 Jahre alter Mann ist wegen Raubmordes an einer Schweriner Rentnerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der gelernte Koch die 85 Jahre alte Frau im September 2018 in ihrem Haus am Schweriner Stadtrand aus Habgier getötet hat. Der angeklagte Deutsche hatte gestanden, nachts in ihr Haus eingebrochen und von der Rentnerin ertappt worden zu sein. Daraufhin würgte er sie nach eigenen Angaben, trat und schlug auf sie ein. Anschließend habe er zwei Stunden lang die Zimmer nach Wertsachen durchwühlt – während die Rentnerin ihren Verletzungen erlag.

Das Gericht stellte keine besondere Schwere der Schuld fest, was die mögliche Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren erschwert hätte. Das hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gefordert. Der Verteidiger hatte eine Strafe von zehn Jahren beantragt, da er die Tat als einen Raub mit Todesfolge wertete. Er kündigte nach dem Prozess an zu prüfen, ob er das Urteil mit einer Revision anfechtet.

"Entsetzliche Tat"

Der Angeklagte hatte seine Jugend zeitweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu seinem späteren Opfer verbracht. Er bezweifelte jedoch, dass die alte Frau ihn in der Tatnacht erkannt hat. Anfangs glaubte er, dass sie nicht zuhause sei. Nachdem er durch ein Badfenster eingestiegen war, hörte er Geräusche. Statt unerkannt zu fliehen, ging er zu der um Hilfe schreienden Frau ins benachbarte Zimmer und wollte sie zum Schweigen bringen, wie er sagte.

Es sei eine "entsetzliche Tat" gewesen, bei der der Angeklagte sein chancenloses Opfer eine Viertelstunde schmerzvoll malträtierte, sagte der Vorsitzende Richter Otmar Fandel in der Urteilsbegründung. Mit dem Erlös aus der Beute wollte der Angeklagte seinen Lebensunterhalt finanzieren. Er hatte in den Monaten vor dem Mord bereits rund 20 Einbrüche begangen. Der Mord sei aus Habgier geschehen. Der Drogenkonsum des Angeklagten habe keine entscheidende Rolle gespielt. Der 24-jährige habe den Raub "um jeden Preis" durchziehen wollen und sei dabei "über Leichen" gegangen.


Der Täter erbeutete 150 Euro, etwas Schmuck und Besteck sowie zwei Briefmarkenalben. In der Nähe des Tatorts wollte er ein Taxi bestellen, um zu seiner Wohnung zurückzukehren. Dabei nannte er seinen Namen, was von einem Zeitungszusteller gehört wurde. Der Hinweis dieses Zeugen war für die Kriminalisten wichtig, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Sechs Tage nach dem Mord stellte er sich der Polizei. Die Beute blieb bislang verschwunden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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