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Kein Dienstvergehen | Verfahren gegen Bundeswehr-Ausbilder vorläufig eingestellt


Kein Dienstvergehen
Verfahren gegen Bundeswehr-Ausbilder vorläufig eingestellt

dpa, Christiane Gläser und Nico Pointner

Aktualisiert am 15.05.2018Lesedauer: 3 Min.
Der Bundeswehr-Ausbilder beim Prozess: Er muss sich nun nicht mehr wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.Vergrößern des Bildes
Der Bundeswehr-Ausbilder beim Prozess: Er muss sich nun nicht mehr wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. (Quelle: Daniel Karmann/dpa)
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Vier Soldaten brechen nach einem Marsch bei sengender Hitze zusammen. Der verantwortliche Hauptfeldwebel muss sich deshalb vor Gericht verantworten. Doch der Prozess lässt Fragen unbeantwortet.

Der Prozess gegen einen Ausbilder der Bundeswehr wegen fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen ist gegen eine Geldauflage von 2.400 Euro eingestellt worden. Der 41-jährige Hauptfeldwebel nahm am Dienstag ein entsprechendes Angebot des Amtsgerichts Bad Kissingen an. Dem Mitarbeiter des Ausbildungszentrums im fränkischen Hammelburg war vorgeworfen worden, während eines Marsches bei großer Hitze nicht ausreichend auf den gesundheitlichen Zustand der Kursteilnehmer geachtet zu haben.

Vier der 30 Soldaten brachen nach dem Marsch im September 2016 zusammen. Drei von ihnen mussten auf der Intensivstation behandelt werden, einer lag nach dem Lauf im künstlichen Koma. Die internen Ermittlungen in dem Fall hatte die Bundeswehr mit Blick auf das Verfahren vor dem Amtsgericht zunächst ruhen lassen, wie ein Bundeswehr-Sprecher am Rande des Prozesses sagte. Der gesamte Vorfall werde nun geprüft und zu einem Abschluss gebracht.

Freiwillige Weiterbildung

Die Soldaten waren erschöpft und dehydriert, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Der Marsch bei Temperaturen von mehr als 30 Grad war Teil eines Eingangstests für einen Einzelkämpferlehrgang. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Weiterbildung, die in der Regel von körperlich besonders belastbaren, angehenden Elitesoldaten absolviert wird. Die Männer hatten zehn Kilogramm Gepäck auf den Schultern. Damit liefen sie zunächst zu einer Hindernisbahn, mussten diese überwinden, dann 3.000 Meter auf Zeit absolvieren und anschließend mit Gepäck die etwa drei Kilometer zurück in die Kaserne im Laufschritt bewältigen – ein Eignungstest, der seit Jahrzehnten Teil der Ausbildung ist und seitdem unverändert angewendet wird.

Gegen Zahlung einer Geldstrafe von 2.400 Euro wäre der Fall abgeschlossen gewesen, doch der Hauptfeldwebel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so dass es zu dem Prozess kam. Inwieweit er besser auf den gesundheitlichen Zustand der Soldaten hätte achten müssen, ließ das eingestellte Verfahren unbeantwortet.

"Es sind erwachsene Menschen"

Der beschuldigte Hauptfeldwebel sagte, die Soldaten seien regelmäßig zum Trinken angehalten und nach ihrem körperlichen Zustand gefragt worden. "Ich persönlich weiß nicht, was ich noch hätte weiter tun sollen – außer alle immer wieder zu befragen." Am Ende habe er die vier erschöpften Männer zum Teil zum Abbruch des Tests zwingen müssen.

Vor Gericht deutete die Richterin an, dass sie schon eine gewisse Verantwortung beim Ausbilder sieht. Bei einer Truppe von 30 Leuten müsse man durchaus überblicken, ob tatsächlich alle getrunken haben. "Es sind ja keine ADHS-Kinder, die man hüten muss, sondern erwachsene Menschen, die sich bei der Bundeswehr gesittet verhalten." Der Beschuldigte entschied sich im Anschluss für das Angebot der Richterin zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. So kamen auch die Betroffenen selbst als Zeugen nicht mehr zu einer möglichen Aussage.

Mehrere Fälle sorgten für Aufruhr

"Ich werde jetzt anweisen, dass ich nur noch unter Kontrolle trinken lasse", sagte der Hammelburger Lehrgruppenkommandeur Constantin Spallek nach Prozessende. Der Oberstleutnant ist verantwortlich für die Durchführung der Einzelkämpferlehrgänge in Hammelburg.

Ausbildungspraktiken der Bundeswehr sorgten in den vergangenen Monaten in anderen Fällen immer wieder für Schlagzeilen. Nach dem Tod eines Offiziersanwärters bei einem Marsch in Munster im Juli 2017 stellte die Bundeswehr die Grundausbildung der Soldaten auf den Prüfstand. Der Trainingszustand der Rekruten im Heer etwa soll stärker berücksichtigt und die Soldaten entsprechend ihrer Fitness in Gruppen eingeteilt werden. Bei der Übung in Munster waren mehrere Offiziersanwärter kollabiert, einer starb an den Folgen. Untersuchungen ergaben, dass sie einen Hitzschlag erlitten. Einem Gutachten von Hamburger Rechtsmedizinern zufolge war der Tod des Offiziersanwärters in Munster nicht vorhersehbar gewesen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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