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Urteil: Galgen für Merkel dürfen verkauft werden


Justiz stellt Ermittlungen ein
Galgen für Merkel dürfen verkauft werden

Von dpa
Aktualisiert am 06.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Galgen für Merkel: Justiz stellt erneut Ermittlungen einVergrößern des Bildes
Teilnehmer der Pegida Demonstration halten am 12.10.2015 in Dresden (Sachsen) einen gebastelten Galgen hoch. Der Verkauf kleiner Galgen mit dem Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einem Bericht zufolge keine strafrechtlichen Konsequenzen. (Quelle: dpa)

Galgen für Angela Merkel und Sigmar Gabriel? Kann das rechtens sein? Die sächsische Justiz hat nun in einem konkreten Fall keine Einwände gegen den Verkauf derartiger Minatur-Galgen mit den Namen der Bundeskanzlerin und des Außenministers darauf.

Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft stellte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer ein. "Da im konkreten Fall kein Straftatbestand als erfüllt angesehen wird", hieß es am Mittwochnachmittag in einer Mitteilung der Behörde. Zuerst hatte darüber die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Die Staatsanwälte halten weder den Tatbestand der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten" noch eine Störung des "öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" für erfüllt. Dies setze voraus, dass der Beschuldigte "die Tötung der beiden Politiker in Aussicht gestellt und vorgegeben hätte, dies läge in seinem Einflussbereich". Bei objektiver Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, "den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen".

"Nicht beschlagnahmt"

"Da keine Straftat vorliegt, können die Miniaturgalgen durch die Staatsanwaltschaft auch nicht beschlagnahmt oder deren Verkauf unterbunden werden", hieß es weiter. Die Strafbarkeit sei "ausschließlich für den konkreten Fall verneint" und somit das Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Daher könne in ähnlichen oder gleichartigen Fallkonstellationen durchaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten erfüllt sein. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Amts- und Mandatsträgern werde auch zukünftig bei zu treffenden Entscheidungen Berücksichtigung finden.

Bereits im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Dresden einen ähnlichen Fall nicht weiter verfolgt. Dabei ging es praktisch um das Original der jetzt zum Verkauf angebotenen Duplikate. Dessen Produzent hatte den Galgen 2015 auf einer Kundgebung der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung in die Höhe gehalten.

Kritik von Politikern

Während die Behörden juristisch argumentieren, fanden Politiker am Mittwoch klare Worte. Sachsens designierter Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) verwies bei Twitter auf zwar die Unabhängigkeit der Justiz, stellte zugleich aber klar: "Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit sieht, halte ich es nicht nur für geschmacklos, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzüberschreitung vergiftet das Klima in unserem Land."

Der Chemnitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Detlef Müller bezeichnete die Entscheidung als Skandal: "Sie befördert die Verrohung der öffentlichen politischen Auseinandersetzung und wird Nachahmer ermutigen, die Aufforderung zu Straftaten als legitimes Mittel in dieser Auseinandersetzung zu benutzen." Die Kunstfreiheit des Grundgesetzes schütze keine Straftaten.

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