Tödliches Autorennen in Berlin Gericht verurteilt Ku'damm-Raser wegen Mordes
Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden.
Die Männer im Alter von 27 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall nahe dem Kaufhaus KaDeWe verursacht. Einer der Fahrer rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Bei dem Wettrennen sollen die beiden Männer bis zu 160 Kilometer pro Stunde gefahren sein.
Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Meist geht es in solchen Fällen um fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen.
Die Verteidiger hatten dagegen auf Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen plädiert und wollen in die Revision gehen: Ein Anwalt des 28-Jährigen, der einen Mann totgefahren hatte, sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen."
In diesem Fall wäre als nächste Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Die Bundesrichter müssten dann überprüfen, ob das Urteil rechtlich korrekt erging und ob die Zumessung des Strafmaßes fehlerfrei ist.
"Massiv selbstüberschätzend"
Die beiden Raser sollen in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Berliner Ku'damm mehrere rote Ampeln überfahren haben. Auf der Kreuzung Tauentzienstraße rammte der 27-Jährige den Jeep. Für diesen hatten die Ampeln Grün gezeigt. Der Wagen wurde durch den Aufprall 70 Meter weit über die Straße geschleudert. Das Auto des zweiten Fahrers knallte gegen einige Straßenbegrenzungen. Der Unfallort glich einem Trümmerfeld. Beide Raser wurden kaum verletzt.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld. Außerdem bestehe ein hohes Risiko, dass er rückfällig werde.
Die Anklage argumentierte, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.
Die Verteidiger der Fahrer sagten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Den Männern sei das Risiko nicht in den Sinn gekommen, weil sie gedacht hätten, alles unter Kontrolle zu haben.