Erschossener Austauschschüler US-Gericht bestätigt Urteil im Fall Diren

Bald drei Jahre nach dem Tod des deutschen Austauschschülers Diren in den USA hat ein Gericht das Urteil über dessen Todesschützen bestätigt.
Die Anwälte des zu 70 Jahren Haft verurteilten Markus K. hatten die Entscheidung unter anderem mit der Begründung angefochten, dass der Strafprozess wegen der Stimmung vor Ort nicht in Missoula hätte stattfinden dürfen. Dies verneinte das höchste Gericht im Bundesstaat Montana in seiner einstimmigen Entscheidung.
Kaltblütig in Garage gelockt
Der 17 Jahre alte Austauschschüler aus Hamburg war im April 2014 nachts in die Garage von K. eingedrungen. K., der sein Haus mit Kameras und Bewegungsmeldern ausgestattet hatte, habe den Teenager kaltblütig in die Garage gelockt, urteilte ein Gericht später im Prozess.
Großes öffentliches Interesse reiche nicht aus, um eine Verlegung in eine andere Stadt zu rechtfertigen, schrieb Richter Mike McGrath zur Begründung. Die Stimmung in der Gemeinde habe trotz des medialen Interesses auch nicht so sehr gegen K. gestanden, dass die Jury voreingenommen gewesen wäre. "Informierte Geschworene sind keine befangenen Geschworenen", schrieb McGrath. In dem Revisionsverfahren ging es um Rechtsfragen, neue Beweismittel wurden nicht aufgeführt.
Eltern erleichtert
Direns Vater zeigte sich seinem Anwalt Bernhard Docke zufolge erleichtert, dass das juristische Tauziehen in dem Fall nun ein Ende habe. Direns Eltern hatten sich in einem Zivilverfahren mit den Versicherungen auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.