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Neuruppin: Terroranschlag in NRW geplant – 17-Jähriger verurteilt


Terroranschlag in NRW geplant
IS-Sympathisant wollte Blutbad auf Weihnachtsmarkt – Urteil

Von dpa
02.08.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240802-935-192499Vergrößern des BildesDas Landgericht Neuruppin (Archivbild): Gegen einen 17-jährigen Tschetschenen ist wegen eines geplanten Anschlags ein Urteil gesprochen worden. (Quelle: Carsten Koall/dpa)

Im Namen des IS will ein 17-Jähriger mit einem Freund auf einem Weihnachtsmarkt ein Blutbad anrichten. Der Plan fliegt auf. Nun gibt es in dem Fall ein Urteil.

Das Landgericht Neuruppin hat am Freitag einen 17-Jährigen aus dem brandenburgischen Wittstock zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Teenager hatte gemeinsam mit einem Freund einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen geplant.

Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und wegen "des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins", erklärte ein Sprecher des Gerichts.

Brutaler Angriff sollte in Leverkusen-Opladen stattfinden

In der nicht öffentlichen Hauptverhandlung bestätigten sich die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen, fügte der Sprecher hinzu. Demnach habe sich der angeklagte Tschetschene zunehmend radikalisiert. Mit einem – ebenfalls verurteilten – 15-jährigen Komplizen verabredete er sich dazu, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen möglichst viele Menschen zu töten.

"Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen", führte der Sprecher aus.

Komplize bereits verurteilt

Der Komplize wurde bereits vor Wochen vom Landgericht Köln ebenfalls zu einer Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Beide waren Ende vergangenen Jahres festgenommen worden. Weil sie zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, fanden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil des Landgerichts in Neuruppin ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision einlegen

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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