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Baden-Württemberg: Polizei erschießt Mann in Oberkirch – neue Details


In Baden-Württemberg
Polizei erschießt Mann in Oberkirch: Neue Details

Von dpa
01.08.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240801-935-190716Vergrößern des BildesEin 39-Jähriger ist von der Polizei erschossen worden - er soll die Beamten bedroht haben. (Archivbild) (Quelle: Soeren Stache/dpa)

Tödlicher Polizeieinsatz in Baden-Württemberg: Ein Arzt alarmiert die Polizei wegen eines Mannes in psychischem Ausnahmezustand. Dann fallen Schüsse. Die neuen Details.

Vor den tödlichen Polizeischüssen auf einen 39-Jährigen in Oberkirch im Ortenaukreis soll der Mann ein Messer in Richtung der Einsatzkräfte geworfen haben. Danach sei er mit einem Messer, das er bis dahin hinter seinem Rücken versteckt hatte, in bedrohender Haltung auf die Beamten zugegangen, teilten das Landeskriminalamt (LKA), die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit. "Erneute mehrfache Aufforderungen, das Messer abzulegen, ignorierte der Mann und bedrohte die Beamten weiterhin", hieß es von der Behörde.

Polizisten gaben daraufhin mehrere Schüsse ab, sagte ein LKA-Sprecher. Wie viele genau es waren und wie viele davon den Mann trafen, müsse noch ermittelt werden. Eine Obduktion ist für den heutigen Donnerstag geplant. Wann die Ergebnisse bekannt gegeben werden, steht noch nicht fest.

Arzt rief die Polizei

Ein Arzt hatte am Mittwoch die Polizei alarmiert, weil der 39-Jährige ihm am späten Nachmittag am Telefon angekündigt habe, sich das Leben nehmen zu wollen. Mehrere Streifen seien daraufhin zur Wohnung des Mannes in einem Mehrfamilienhaus gefahren.

Nachdem die verschlossene Tür geöffnet werden konnte, "fanden die Polizeibeamten den sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindlichen 39-Jährigen blutend und mit einem Messer in der Hand vor", teilten die Behörden mit. Bei den Schüssen sei der Mann so schwer verletzt worden, dass er trotz Wiederbelebungsmaßnahmen noch vor Ort starb.

Der 39-Jährige war den Angaben zufolge unter anderem wegen mehreren Gewaltdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft. Zunächst war bei dem Einsatz am Mittwoch auch von einer möglichen Gefahr für Dritte die Rede gewesen.

Polizeischüsse werden untersucht

Das LKA Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft in Offenburg prüfen nun den Schusswaffengebrauch. Das sei ein üblicher Vorgang. Polizisten dürfen Dienstwaffen nur als äußerstes Mittel einsetzen.

Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen, hatte das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mit. Dabei werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

Laut einem Ministeriumssprecher war der Vorfall in Oberkirch in diesem Jahr der zweite polizeiliche Schusswaffengebrauch mit tödlichen Folgen im Südwesten. "Die Gesamtzahl der Schusswaffengebräuche gegen Personen befindet sich seit vielen Jahren grundsätzlich auf einem sehr niedrigen Niveau", stellte der Sprecher klar. Der Statistik zufolge gab es in den vergangenen fünf Jahren je eine einstellige Zahl solcher Fälle – mit Ausnahme von 2020, damals waren es 13. Insgesamt wurden von 2019 bis 2023 den Angaben nach 23 Menschen verletzt und acht getötet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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