Angst das Doppelleben auffliegt Falscher Heilpraktiker wegen Mordes an seiner Frau verurteilt
Um seine Affären zu vertuschen, tötete ein 55-Jähriger seine wohlhabende Frau. Der Tat ging eine Hausdurchsuchung voraus.
Ein 55-jähriger Mann ist vom Landgericht Flensburg wegen Mordes an seiner schwer kranken Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der angebliche Heilpraktiker hatte aus Angst, dass sein Doppelleben auffliegt und seine vermögende Frau sich von ihm trennt, gehandelt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.
Der Mann hatte seiner Frau Mitte August 2022 in einem kleinen Ort im Kreis Schleswig-Flensburg eine Überdosis aus verschiedenen Medikamenten verabreicht. Als sie nicht sofort verstarb, stach er mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser zweimal in ihren Bauch. Letztlich starb die Frau an einer Tablettenintoxikation. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Hausdurchsuchung eine Woche vor der Tat
Gut eine Woche vor der Tat wurde das Haus des Ehepaares nach Anzeigen wegen Sexualdelikten durchsucht. Der Mann hatte zahlreiche sexuelle Kontakte außerhalb der Ehe und keine Zulassung als Heilpraktiker. Er hatte Sorge, dass sein Doppelleben auffliegt, nachdem Ermittlungen wegen Sexualdelikten gegen ihn aufgenommen worden waren.
Der Vorsitzende Richter erklärte, der Angeklagte sei "massiv besorgt" gewesen, dass seine Frau sich trennt, wenn sie von seinen Eskapaden erfährt. Die vermögende Frau hätte sich trotz ihrer schweren Krankheit sofort von ihm getrennt. Der Angeklagte habe gewusst, dass er im Falle einer Trennung wohnungslos und mittellos sein würde.
Richter bezeichnete Aussagen als Absurd
Der Angeklagte versuchte, den Mord als gemeinschaftlich geplanten Suizid darzustellen, indem er ebenfalls eine geringe Menge der Medikamente einnahm und sich selbst verletzte. Das Gericht glaubte ihm dies jedoch nicht und bezeichnete seine Aussagen als "absurd". Die Verteidigung hatte eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen Tötung auf Verlangen beantragt, die jedoch abgelehnt wurde.
Der Prozess dauerte über ein Jahr und umfasste viele Wendungen. Neben dem Mordvorwurf war der Mann ursprünglich auch wegen Vergewaltigungen, sexueller Übergriffe und gefährlicher Körperverletzungen angeklagt. Im Sommer 2023 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen, da Zweifel an den Sexualdelikten aufkamen. Im Februar 2024 wurde er jedoch erneut in Untersuchungshaft genommen, da er dringend verdächtig war, seine Ehefrau getötet zu haben. Die Verfahren zu den Sexualdelikten wurden eingestellt, da die dafür erwarteten Strafen neben der Mordstrafe nicht ins Gewicht fallen würden.
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- Nachrichtenagentur dpa