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Vergewaltigung einer Zehnjährigen in Wunsiedel: Siebeneinhalb Jahre Haft


Wunsiedel-Prozess
Vergewaltigung einer Zehnjährigen im Kinderheim: Mehrere Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 20.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (r) wird in den Gerichtssaal geführt: Heute ist das Urteil gefallen.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt: Heute ist das Urteil gefallen. (Quelle: Daniel Vogl/dpa)
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Urteil nach dem Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken. 26-Jähriger muss siebeneinhalb Jahre in Haft.

Der Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken löste im Frühjahr 2023 große Bestürzung aus. Ein 26-Jähriger soll das Mädchen zuvor vergewaltigt haben. Nun ist das Urteil gegen den Mann verkündet worden. Er muss siebeneinhalb Jahre in Haft.

Die Jugendkammer des Landgerichts Hof sprach den Angeklagten unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Eine Beteiligung am Tod des Mädchens konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, wie der Vorsitzende Richter Christopher Feulner sagte.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, dass er das Mädchen vergewaltigt hatte. Er wies aber eine Beteiligung am Tod der Zehnjährigen aber von sich.

Das war geschehen

Das Mädchen war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im Beisein eines damals elfjährigen Jungen vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Er kann aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht verfolgt werden. Vor Gericht sagte der heute Zwölfjährige aus, dass der Angeklagte ihn gedrängt habe, das Mädchen zu töten. Als Grund habe der Mann gegenüber dem Jungen angegeben, das Mädchen habe sie beide erkannt.

Da der 26-Jährige dort früher selbst untergebracht gewesen sei, habe er sich im Gebäude ausgekannt. Im Heim sei er dann von einem Jungen entdeckt worden – und der Junge habe ihn aufgefordert, ihm zu zeigen, wie man sich selbst befriedige. Das habe er getan. Im weiteren Verlauf habe der Junge das Mädchen aus dem Heim dazugeholt und es in einem Zimmer auf ein Bett gedrückt.

Zusammenhänge bleiben unklar

In der Einlassung seines Anwalts gab der Angeklagte weiter an, das Mädchen dann vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er das Kinderheim fluchtartig verlassen. Den Tod des Mädchens habe er zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht dazu aufgefordert. Das Mädchen war am nächsten Morgen tot in einem Bett des Kinderheims gefunden worden.

Eine mögliche Beteiligung des Angeklagten am Tod des Mädchens ist nicht Teil der Anklage. Eine Beteiligung kann ihm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch nicht nachgewiesen werden. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Verteidiger des Mannes hat sich für eine Haftstrafe von sechs Jahren ausgesprochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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