Entscheidung in zweiter Instanz Gericht beendet TikTok-Karriere von Polizisten
Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als "Officer Denny" unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Dieses bestätigt nun ein Gericht.
Die umstrittenen Internetauftritte eines Berliner Polizisten bleiben verboten. Der Hauptkommissar dürfe nicht als "Officer Denny" in verschiedenen sozialen Medien agieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Montag.
Es bestätigte damit ein Verbot der Berliner Polizeibehörde, die dem Beamten eine entsprechende Nebentätigkeit untersagt hatte. Aus Sicht des Gerichts war dies rechtens, weil "dienstliche Interessen" durch die Auftritte des Kommissars beeinträchtigt würden. Damit blieb auch die Klage des Mannes gegen seinen Arbeitgeber erfolglos.
Zuvor war er bereits in zwei Instanzen im Eilverfahren gescheitert. Auslöser des Ärgers für den Polizisten war ein Livestream, in dem er sich mit Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, geduzt hatte. Unter anderem veröffentlichte der Polizist auf der vor allem bei jüngeren Menschen beliebten Plattform TikTok Videos.
- Nachrichtenagentur dpa