Prozess in Frankfurt Faustschlag tötete 15-jährigen Fußballer – Jugendlicher verurteilt
Ein Fußballturnier an Pfingsten endete für einen 15-Jährigen tödlich. Nun ist ein Jugendlicher deshalb verurteilt worden.
Im Prozess um die tödliche Auseinandersetzung nach einem Jugendfußballturnier in Frankfurt am Main (Hessen) ist der 17 Jahre alte Angeklagte am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach den Jugendlichen wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
"Gegen ihn wird deswegen eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird", teilte das Gericht mit. Damit darf der Jugendliche, der seit zehn Monaten in Untersuchungshaft saß, wieder auf freien Fuß.
Urteil bleibt unter der Forderung von Staatsanwaltschaft
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Jugendliche im Mai vergangenen Jahres einen 15-Jährigen so schwer verletzt hatte, dass dieser an seinen Hirnverletzungen starb. Der Vorfall ereignete sich bei einem Turnier an Pfingsten. Nach Abpfiff des Spiels kam es nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einer Schlägerei zwischen zwei Teams. Der nun Verurteilte aus einer französischen Mannschaft schlug einem Spieler mit den Fäusten gegen den Oberkörper.
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Zwar wurde der heute 17-Jährige von einem Mitspieler zunächst weggezogen, er ging aber wieder zurück zum Tumult und schlug einem anderen Spieler, dem betroffenen 15-Jährigen, seitlich von hinten mit der Faust gegen den Wangen- beziehungsweise Halsbereich. Der 15-Jährige vom JFC Berlin erlitt dadurch nach Polizeiangaben "schwerste lebensbedrohliche Kopfverletzungen". Wenig später wurde er für hirntot erklärt.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwei Jahre und drei Monate Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte ein Jahr Haft auf Bewährung. Nach Angaben des Gerichts drückte der 17-Jährige in seinem letzten Wort sein Bedauern über den Vorfall aus.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP