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Schloss Neuschwanstein: US-Touristin vergewaltigt & getötet – Täter gesteht


Mord am Schloss Neuschwanstein
Frau stranguliert, vergewaltigt, getötet – Angeklagter gesteht

Von dpa, afp, lw

Aktualisiert am 19.02.2024Lesedauer: 4 Min.
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Touristen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein (Archivbild): In der Nähe ereignete sich die Tat. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa)
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Zwei Freundinnen tourten zusammen durch Europa, doch beim Schloss Neuschwanstein endete die Reise für eine Frau tödlich: Nun steht in Bayern ein US-Amerikaner vor Gericht – er hat den Mord gestanden.

Zu Beginn des Mordprozesses um die Gewalttat an zwei jungen US-Touristinnen nahe dem Schloss Neuschwanstein in Bayern hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 31 Jahre alte Troy Philipp B. gestand am Montag dabei vor dem Landgericht Kempten die Vergewaltigung und massive körperliche Attacke auf eine 21 Jahre alte Frau, die an den Tatfolgen starb. "Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", sagte sein Verteidiger Philip Müller. Der 31-Jährige bestätigte, dass die Erklärung richtig sei, beantworte aber keine weiteren Fragen.

B. ist wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Missbrauchsdarstellungen von Kindern angeklagt.

Frau stranguliert und vergewaltigt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau aus sexuellen Gründen brutal überfallen zu haben. Die Brücke ist ein beliebter und belebter Treffpunkt von Urlaubern, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des Bayernkönigs Ludwig II. hat.

Nach dem Angriff war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang in der Pöllatschlucht hinuntergestoßen haben.

Über das Verbrechen wurde in aller Welt berichtet

Der Fall hatte weltweit Aufsehen erregt. Urlauber, die während der Tat auf oder in der Nähe der Brücke waren, hatten die Bergung der beiden Frauen mit einem Hubschrauber aus der Schlucht und die Festnahme des Verdächtigen beobachtet. Videoaufnahmen davon wurden vielfach in den sozialen Netzwerken verbreitet.

Gemäß den Ermittlungen sollen die zwei Frauen und der Mann aus den USA als Urlauber zufällig aufeinandergetroffen sein, zuvor hätten sie sich nicht gekannt. Laut Anklage hatte der Beschuldigte die Frauen auf einen abgelegenen Pfad gelockt – unter dem Vorwand, ihnen einen besonders schönen Aussichtspunkt zeigen zu wollen. Dort soll er die 21-Jährige zu Boden geworfen und gewürgt haben. Als deren Freundin eingegriffen habe, habe der Mann die damals 22 Jahre alte Frau in die Schlucht gestoßen. Sie erlitt durch den Sturz zahlreiche Verletzungen.

Video | Mann stößt Frauen in Schlucht – eine stirbt
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Quelle: t-online

21-Jährige starb im Krankenhaus

Danach soll der Angeklagte die 21-jährige Frau weiter gewürgt und vergewaltigt haben. Zwei Zeugen sollen den Mann dann während der Tat überrascht haben, sodass dieser von der Frau abließ. Danach soll der Mann auch das jüngere Opfer den fast 50 Meter tiefen Abhang hinabgeworfen haben. Die 21-Jährige starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Eindrucksvoll dokumentiert ist diese Situation durch den Notruf, den die 22-Jährige aus dem Wald nahe dem Schloss absetzte: "Meine Freundin ist direkt neben mir aufgeschlagen – sie gibt nur noch keuchende Laute von sich", zitierte ein leitender Ermittler den Anruf.

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Schloss Neuschwanstein im Allgäu. (Quelle: L. F. Postl/imago-images-bilder)

Schloss Neuschwanstein

zählt zu den berühmtesten und meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. In der Vergangenheit kamen mitunter fast eineinhalb Millionen Besucher pro Jahr dorthin. Die historische Marienbrücke gewährt eine Aussicht auf die Pöllatschlucht und das darüber befindliche Schloss. Direkt unter ihr befindet sich der große Pöllat-Wasserfall mit ca. 30 Meter Fallhöhe.

Dem Bayrischen Rundfunk zufolge tritt der Vater der getöteten Studentin in dem Prozess als Nebenkläger auf. "Die Familie leidet heute noch unter den Folgen. Sämtliche Familienmitglieder befinden sich nach wie vor in psychologischer Betreuung", sagte der Anwalt der Familie laut dem Bericht. Der Prozess sei für sie extrem belastend. "Auf der einen Seite erhoffen sie sich einen Abschluss durch den Prozess, auf der anderen Seite kommen natürlich sämtliche Gefühle und Empfindungen wieder hoch."

Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewaltigung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschlossen. "Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück", sagte sein Verteidiger Müller. Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle. Demnach nahm B. den Abhang nicht als so gefährlich wahr.

Zweifel an spontanter Vergewaltigung

Die Ermittlungen wecken allerdings Zweifel an der Darstellung einer spontanen Vergewaltigung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagten, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewaltigt werden. Die beiden Tatopfer, die mit einer Europareise ihren Studienabschluss feiern wollten, waren US-Bürgerinnen asiatischer Abstammung.

Nach Angaben eines der ermittelnden Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareise beenden und in die USA zurückfliegen.

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"Er ist tief beschämt"

Auch den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern gestand der US-Bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge sagte, fand sich unter den Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagten, die dieser heimlich gemacht habe. "Er ist tief beschämt", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.

Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe.

Verwendete Quellen
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