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Bushido-Prozess: Arafat Abou-Chaker muss nicht ins Gefängnis | Berlin


Mildes Urteil für Clanchef
Fall Bushido: Abou-Chaker muss nicht ins Gefängnis

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker sitzt vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts: Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden.Vergrößern des Bildes
Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker sitzt vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts: Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)

Einer der spektakulärsten Prozesse der letzten Jahre endet: In Berlin stand Arafat Abou-Chaker, Ex-Manager von Rapstar Bushido, vor Gericht. Am Ende kam er glimpflich davon.

Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clanchef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro).

Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Zur Urteilsverkündung kam der Rapper nicht. Er lebt inzwischen mit seiner Familie in Dubai.

Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für dessen Brüder beantragte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Keine der angeblichen Straftaten, die dem Rapper widerfahren sein sollen, seien erwiesen.

Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden sein. Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem der Musiker die Beziehungen zu seinem Ex-Manager 2017 aufgelöst hatte. Dieser habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Rapper eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert, so der Vorwurf.

An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa
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