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Urteil zu Jens Lehmann: Ex-Nationaltorwart muss 420.000 Euro Strafe zahlen


Gerichtsurteil gegen Ex-Nationaltorwart
Jens Lehmann muss 420.000 Euro Strafe zahlen

Von dpa, mam

Aktualisiert am 22.12.2023Lesedauer: 2 Min.
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Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann: Er muss eine hohe Geldstrafe zahlen. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa)
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Ein Gericht hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Mittelpunkt des Prozesses standen ein Nachbarschaftsstreit – und geprellte Parkgebühren.

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Starnberg verhängte am Freitag 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs. Vorangegangen war dem Prozess gegen den 54-Jährigen ein skurriler Nachbarschaftsstreit – mit einer Kettensäge.

Die Staatsanwaltschaft warf Lehmann vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben. Der ursprünglich auch noch angeklagte Vorwurf des Hausfriedensbruchs war fallen gelassen worden, nachdem der Nachbar einen entsprechenden Strafantrag zurückgenommen hatte.

Staatsanwaltschaft spricht von "Selbstjustiz"

"Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer – oder sie landeten vor Gericht. Es gebe "keinen Zweifel" daran, dass die Vorwürfe gegen den WM-Helden von 2006 zutreffen, betonte Kreutzer. Lehmann habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen. Er sah bei Lehmann eine hohe kriminelle Energie und warf im "Selbstjustiz" vor.

Der Staatsanwaltschaft warf Lehmann auch vor, dass er die Parkgebühren in einem Parkhaus am Flughafen nicht zahlen wollte und darum vorgab, im Parkhaus noch etwas zu tun zu haben – und dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchfuhr. "Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig", sagte er. "Und das für ein paar Hundert Euro – bei Ihren finanziellen Verhältnissen", so Kreutzer.

Lehmann sprach von Rufmord

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", widersprach Richterin Tanja Walter. Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, so die Richterin. Er sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Lehmanns Anwalt Christoph Rücker sagte in seinem Plädoyer: "Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen." Er warf dem Staatsanwalt Rache vor und ein unzulässiges "Moralisieren". Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien "Peanuts". "Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat."

Er forderte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen insgesamt 260.000 Euro Strafe. Mit 420.000 Euro muss Lehmann somit nun fast mehr als das Doppelte der ursprünglich geforderten Summe zahlen. Weitere Eindrücke aus dem Prozess lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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