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Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Drei Bahn-Mitarbeiter angeklagt


Unfall im Sommer 2022
Drei Bahnmitarbeiter nach Garmischer Zugunglück angeklagt

Von dpa, mam

Aktualisiert am 22.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Zug war gegen Mittag auf dem Weg von Garmisch-Partenkirchen nach München, als mehrere Waggons entgleisten.Vergrößern des Bildes
Unglück auf der Schiene: Der Zug war gegen Mittag auf dem Weg von Garmisch-Partenkirchen nach München, als mehrere Waggons entgleisten. (Quelle: Uwe Lein/dpa./dpa)
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Im Sommer 2022 war ein Personenzug bei Garmisch-Partenkirchen entgleist. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben. Nun gibt es eine Anklage gegen Mitarbeiter der Bahn.

Nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen im Sommer 2022 ist nach dpa-Informationen Anklage gegen drei Bahnmitarbeiter erhoben worden. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet. Die Ermittler werfen den Angeschuldigten unter anderem fahrlässige Tötung vor. Die Staatsanwaltschaft München II wollte sich nicht dazu äußern.

Bei der Entgleisung des Regionalzugs nach München am 3. Juni 2022 waren fünf Menschen gestorben. 78 weitere Personen wurden damals verletzt, 16 von ihnen schwer. Ein Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) gab im vergangenen Juni beschädigte Betonschwellen als Hauptgrund für die Entgleisung des Personenzuges an.

So hätten die am Unglücksort verlegten Spannbetonschwellen Schäden aufgewiesen. Die sogenannten Schienenauflager als Bindeglieder zwischen Schiene und Beton brachen in der Folge weg. Die Bahn hat angekündigt, nach dem Unglück mehrere Hunderttausend Betonschwellen auszutauschen.

Warnungen nicht weitergegeben?

Mehrfach wurde darüber spekuliert, dass vor dem Unglück eine Warnung wegen eines Problems an der späteren Unfallstelle nicht weitergegeben wurde. Nach Medienberichten unter anderem der "Süddeutschen Zeitung" soll eine entsprechende Meldung eines Lokführers nicht weitergereicht worden sein. Der Lokführer habe etwas "Außergewöhnliches" wahrgenommen, hieß es.

Zunächst war gegen fünf Mitarbeiter der Bahn ermittelt worden. In zwei Fällen wurden die Verfahren aber eingestellt.

Verwendete Quellen
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