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Boxberg: Nach Schießerei mit der Polizei – Urteil gegen Reichsbürger


Er hatte ein Schnellfeuergewehr
Nach Feuergefecht mit Polizisten: Reichsbürger verurteilt

Von dpa
15.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (M) zum Prozessauftakt (Archivbild). In seinem Haus wurden mehrere Schusswaffen gefunden.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte zum Prozessauftakt (Archivbild): In seinem Haus wurden mehrere Schusswaffen gefunden. (Quelle: FRM)

Im Prozess um einen Reichsbürger, der auf mehrere Polizisten geschossen hat, ist das Urteil ergangen. Das Gericht blieb unter dem geforderten Strafmaß.

Im Prozess um einen angeblichen Reichsbürger, welcher sich mit der Polizei einen stundenlangen Schusswechsel geliefert hat, hat das zuständige Gericht heute sein Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte ihn nun wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft.

Der Mann hatte im April vergangenen Jahres im Norden Baden-Württembergs mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen, als diese sein Haus wegen einer Waffe durchsuchen wollten, für die er keine Erlaubnis hatte. Die Schüsse hatte der Mann durch die fast komplett heruntergelassenen Rollladen im Wohn- und im Schlafzimmer abgegeben und erst nach etwa zwei Stunden aufgegeben, ein Beamter wurde dabei schwer verletzt. In seinem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

Der Angeklagte bat vor Gericht um Entschuldigung

Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, eine "regelrechte Jagd auf Polizeibeamte" vorgeworfen. Die Anklage forderte deswegen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in vier Fällen.

Dem hatten die beiden Anwälte des Mannes deutlich widersprochen. Sie argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt und forderten deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten. In seinem abschließenden Wort hatte der Angeklagte selbst um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. "Was geschehen ist, tut mir unendlich leid", sagte er. Er habe in Panik und zum Schutz seines Sohnes gehandelt.

Der Mann wird der sogenannten "Reichsbürger"-Szene zugeordnet. "Reichsbürger" und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23 000 Anhängerinnen und Anhänger zu - Tendenz steigend.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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