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Ramadan-Eklat an Sekundarschule: Berliner Senat reagiert


Senat greift ein
Ramadan-Eklat an Berliner Sekundarschule

Von t-online, cc

Aktualisiert am 13.03.2025 - 09:11 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Berliner Stadtteil Neukölln mit dem Turm des Rathauses.Vergrößern des Bildes
Der Berliner Stadtteil Neukölln mit dem Turm des Rathauses. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)
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Die Eltern einer Berliner Gesamtschule erhielten von der Schule einen Brief, in dem die Kinder aufgefordert wurden, am Fastenbrechen teilzunehmen – auch die nicht muslimischen.

An einer weiterführenden Schule in Berlin ist es zu einem Vorfall gekommen, der bei Eltern Empörung ausgelöst hat. So hatte die Zuckmayer-Schule im Berliner Stadtteil Neukölln ein Schreiben an die Eltern von Schülern der siebten Klasse gerichtet, in dem diese zum Besuch des Fastenbrechens eingeladen werden. Darüber berichtet nun die "Bild"-Zeitung.

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Das Fastenbrechen oder auch Iftar ist ein bedeutendes religiöses Ritual für Muslime, das tief in der islamischen Tradition wurzelt. Es ist elementarer Teil des heiligen Fastenmonats Ramadan. Beim Iftar handelt es sich um die zweite Mahlzeit des Tages, die nicht vor Sonnenuntergang eingenommen werden darf. Muslime versammeln sich zum Iftar meist in großen Gruppen oder mit der Familie, um gemeinsam zu essen und ihrem Gott Allah zu danken.

Dieses Ritual wollte offenbar auch die Zuckmayer-Oberschule einem Teil ihrer Schüler näherbringen, weshalb sie diese zu einer entsprechenden Zusammenkunft in der Schule bat und die Eltern aufforderte, den Kindern etwas zu essen mitzugeben. Die Veranstaltung sollte in den Abendstunden – nach dem Sonnenuntergang – stattfinden, wobei das Schreiben, das "Bild" vorliegt, ausdrücklich auf Anwesenheitspflicht hinwies. Zudem wird darin erwähnt, dass dafür an anderer Stelle Unterricht ausfällt.

"Teilnahme ist ausdrücklich freiwillig"

Das wiederum rief den Berliner Senat auf den Plan. Denn laut des Neutralitätsgebots, dem staatliche Schulen unterliegen, sind religiöse Veranstaltungen für Schüler nicht bindend. Auch darf dafür an anderer Stelle kein Unterricht ausfallen, wie ein Sprecher der Bildungsverwaltung der Zeitung mitteilte. Dies Bildungsverwaltung forderte die Schule nun auf, die Einladung in der ursprünglichen Form zurückzunehmen. "Nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule wurde klargestellt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt", so der Sprecher zu "Bild".

Die Schuldirektion der Zuckmayer-Oberschule wollte sich gegenüber der Zeitung bislang nicht zu dem Vorfall äußern.

Der Fastenmonat Ramadan wird für alle Muslime weltweit einheitlich begangen. In diesem Jahr hat er am 28. Februar begonnen, der letzte Tag des Ramadan wird am Abend des 30. März mit dem sogenannten "Zuckerfest" ("Eid-al-fitr") gefeiert. Der Berliner Stadtteil Neukölln verzeichnet einen hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, ein Viertel der Bevölkerung ist muslimischen Glaubens. Entsprechend ist auch an vielen Schulen in Neukölln ein überproportional hoher Anteil von Schülern muslimischen Glaubens zu finden.

Handlungsempfehlung mit begrenzter Wirkung

Dass sich die religiöse Praxis des Fastens durchaus problematisch auf den Schulbetrieb auswirken kann, hat die Verwaltung bereits im Jahr 2019 festgehalten. In einer Broschüre mit dem Titel "Ramadan und Schule" gab das Bezirksamt Neukölln Empfehlungen für den Umgang mit dem Fastenmonat heraus. Darin wird gleich zu Beginn eingeräumt, dass die an der Broschüre beteiligten Neuköllner Moscheen sich nicht auf einen gemeinsamen Text einigen konnten: "Zu groß sind die Unterschiede der verschiedenen islamischen Interessengruppen".

Anschließend wird ganz allgemein zur Unterstützung muslimischer Schüler aufgerufen, damit diese während des Ramadan ihre Religion ausüben und dennoch adäquat am Unterricht teilnehmen können. Weiter heißt es in dem Leitfaden: "Während des Ramadan gibt es im Schulbetrieb immer wieder Spannungen, wenn Kinder und Jugendliche fasten. Sie können dann oft nicht mehr aufmerksam dem Unterricht folgen oder z. B. an den Sportstunden teilnehmen und können in den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss oder im Abitur nicht ihr Bestes geben".

Es folgen in der Broschüre dann zwölf mehr oder weniger kohärente Grundsätze und Fakten zum Ramadan im Schulunterricht. Unter Punkt elf heißt es da etwa: "Wenn Eltern ihre Kinder für das Fasten loben, sollte das Lob immer verknüpft werden mit dem Hinweis, dass es bei Gott noch höher angesehen ist, wenn Kinder und Jugendliche zugleich in der Schule erfolgreich sind". Dass der Leitfaden als konkrete Handlungsempfehlung offenbar nur begrenzte Wirkung entfalten kann, gibt die Bezirksverwaltung im Vorwort selbst zu bedenken. Demnach wolle man mit der Broschüre "Denk- und Diskussionsprozesse in Gang bringen".

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