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Fall Maddie McCann: Neuer Haftbefehl wegen Sexualstraftaten gegen Verdächtigen erlassen


Dringender Tatverdacht bestätigt
Neuer Haftbefehl gegen Maddie-Verdächtigen

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Foto des in Portugal verschwundenen Mädchens Maddie (Archiv): Der Verdächtige sitzt aktuell eine Haftstrafe ab.Vergrößern des Bildes
Ein Foto des in Portugal verschwundenen Mädchens Maddie (Archiv): Der Verdächtige sitzt derzeit eine Haftstrafe ab. (Quelle: Luis Forra/dpa)

Während knapp 17 Jahren soll der Verdächtige im Fall der vermissten Maddie mehrere Sexualstraftaten begangen haben. Nun wurde ein Haftbefehl erlassen.

Gegen den Deutschen, der im Verdacht steht, die 2007 verschwundene Maddie entführt zu haben, ist ein Haftbefehl erlassen worden. Die zuständige Strafkammer habe einen dringenden Tatverdacht im Fall von fünf Sexualstraftaten bestätigt, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.

Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

Verdächtiger sitzt derzeit Haftstrafe ab

Eine Vollstreckung des neuen Haftbefehls ist laut Gericht derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte aufgegriffen worden. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert. Die Genehmigung soll nun durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.

Derzeit sitzt der 45-Jährige eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam. Für die Zeit danach sieht die 2. Strafkammer in Braunschweig auch die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben, wie eine Sprecherin erläuterte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist für den Fall zuständig, da der Verdächtige vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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