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Kleidervorschriften in Unternehmen: Mann wegen schwarzer Hose gekündigt


Farbe gefiel ihm nicht
Wegen schwarzer Hose: Arbeiter gekündigt – zu Recht?

Von dpa, ams

Aktualisiert am 22.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Rote Arbeitshosen dienen der Sicherheit. Ein Arbeiter fand sie allerdings ästhetisch als Zumutung.Vergrößern des Bildes
Rote Arbeitshosen dienen der Sicherheit. Ein Arbeiter empfand sie allerdings ästhetisch als Zumutung. (Quelle: mladenbalinovac/getty-images-bilder)

Er ist in schwarzer Hose zur Arbeit gekommen – das hat einen Industriearbeiter seinen Job gekostet. Die rote Hose soll der Arbeitssicherheit dienen.

Ein Industriearbeiter, der sich beharrlich weigerte, eine rote Arbeitshose zu tragen, hat laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zu Recht seinen Job verloren. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Abmahnungen erschien der Mann immer wieder in einer schwarzen Hose zur Arbeit, obwohl die Kleiderordnung seines Betriebs eine rote Arbeitshose vorschrieb.

Der Monteur arbeitete im Unternehmen unter anderem mit Kappsägen und Akkubohrern und hatte sich gegen die Kündigung gewehrt. Seine Weigerung begründete der Mann damit, dass er die rote Hose nicht möge. Gegen seine Entlassung ging er vor Gericht.

Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Solingen zugunsten des Arbeitgebers geurteilt. Nun bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf diese Entscheidung und entschied gegen den Arbeiter.

Mitarbeiter trug jahrelang rote Hose

In einer Mitteilung erklärte es, dass der Arbeitgeber Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben dürfe. Es gebe sachliche Gründe dafür, darunter insbesondere die Arbeitssicherheit. Der Mann habe auch in Produktionsbereichen gearbeitet, in denen Gabelstapler gefahren seien – Rot als Signalfarbe zu wählen, sei rechtens, so das Gericht.

Weiterhin betonte das Gericht die Bedeutung der einheitlichen Firmenkleidung für das Auftreten des Unternehmens und stellte fest: Die Farbe erhöhe auch im restlichen Produktionsbereich die Sichtbarkeit.

Das Landesarbeitsgericht wies darauf hin, dass der Kläger die rote Hose jahrelang getragen habe und sein aktuelles ästhetisches Empfinden nicht ausreiche, um zu einem anderen Urteil zu gelangen. Die gegen die Kündigung eingereichte Kündigungsschutzklage blieb damit erfolglos. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht laut eigenen Angaben nicht zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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