Keine Körperverletzung Neunjährige geimpft: Verfahren gegen Arzt eingestellt
Für Kinder unter zwölf Jahren sind Corona-Impfstoffe nicht zugelassen. Dennoch hat ein Arzt einem Mädchen eine Spritze verabreicht. Grund war wohl ein Scherz des Vaters.
Nach der unzulässigen Corona-Impfung eines neunjährigen Mädchens in einem kommunalen Impfzentrum in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen einen Arzt eingestellt. Zur Impfung Anfang Juni sei es nur gekommen, weil der Vater auf die Frage, wer zu impfen sei, in einem unangemessenen Scherz seine Tochter genannt haben soll, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg am Dienstag mit.
Der Mediziner habe dies nicht als Scherz erkannt, zumal sich das Kind statt des Vaters auf den Impfplatz setzte. Auch die weiteren Vorbereitungen seien unwidersprochen geduldet worden. Allerdings habe der Arzt die erforderliche Kontrollen unterlassen, um die unzulässige Impfung auszuschließen. Gegen ihn war wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt worden.
Für die Einstellung des Verfahrens sei neben dem Scherz besonders ausschlaggebend gewesen, dass bei dem Mädchen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen festgestellt worden seien. Die Eltern hätten auch keinen Strafantrag gestellt, so die Staatsanwaltschaft. Dem beschuldigtem Arzt sei zudem fristlos gekündigt worden. Der Vorfall habe ihn sehr mitgenommen.
- Nachrichtenagentur dpa