Kriminalität Mutter überlässt Tochter zum Missbrauch
Schweinfurt (dpa) - Sie soll dabei gewesen sein, wie ihr Lebensgefährte ihre Tochter mehrfach sexuell missbrauchte: Eine Mutter muss sich seit Dienstag wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen vor Gericht verantworten.
Die Tochter sei "schutz- und hilflos ausgeliefert" gewesen, sagte der Oberstaatsanwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Schweinfurt. Trotz Dutzender sexueller Übergriffe sei die Mutter nicht eingeschritten, sondern habe sich für "bewusstes Untätigbleiben" entschieden.
Mit einer Kapuze über dem Kopf betrat die Mutter den Gerichtssaal und setzte sich rasch vor ein Fenster - mit gesenktem Kopf und dem Rücken zur Öffentlichkeit, so dass sie keiner erkennt. So verharrte die Frau eine knappe Viertelstunde bis Prozessbeginn.
Sie hätte eine Fürsorgepflicht gehabt, sagte der Oberstaatsanwalt. Das Verlesen der Anklageschrift dauerte über eine halbe Stunde. Denn es sind Dutzende sexuelle Übergriffe, die das Mädchen zwischen Sommer 2018 und Sommer 2020 durch den Lebensgefährten der Mutter über sich ergehen lassen musste. Der leibliche Vater saß als Nebenkläger im Saal und musste die detailreiche Schilderung der Taten ertragen.
In einem Fall soll die Mutter laut Anklage das Zimmer verlassen haben - mit den Worten: "da könne doch keiner schlafen". Die Deutsche äußerte sich zum Prozessauftakt nicht. Ihr Verteidiger kündigte an, dass sich seine Mandantin im Laufe des Verfahrens "umfassend" äußern werde.
Das Mädchen war den Ermittlern zufolge neun Jahre alt, als der 49-Jährige anfing, es unter anderem in einer Wohnung im Raum Bad Kissingen, bei Fahrrad- und Campingausflügen sexuell zu missbrauchen. Zudem hatte der Deutsche das Mädchen fremden Männern auf Autobahnraststätten zum Missbrauch angeboten. Ein Lastwagenfahrer soll ihr nach dem Missbrauch fünf Euro und eine Packung Zigaretten gegeben haben.
Der Lebensgefährte fertigte teilweise Bilder und Videos von seinen Taten zwischen Sommer 2018 und Sommer 2020 an. Die Mutter muss sich daher zudem wegen mittäterschaftlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beihilfe durch Unterlassen zur Herstellung kinderpornografischer Schriften verantworten. Laut Staatsanwaltschaft hatte ihr Lebensgefährte "emotionalen Druck" auf sie ausgeübt, indem er beispielsweise die Trennung androhte.
Der 49-Jährige wurde im Mai wegen Zwangsprostitution und der Vielzahl von sexuellen Übergriffen zu zehn Jahren Haft verurteilt (Az.: 12 Js 8837/20). Da die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Auch ein weiterer Mann wurde zu zwei Jahren und elf Monaten Haft (Az.: 12 Js 8953/20) verurteilt. Er hatte auf der Suche nach Sex einen Zettel mit seiner Handynummer auf der Toilette eines Autobahnparkplatzes in Unterfranken ausgehängt. Wenige Stunden später bot ihm der Lebensgefährte das Mädchen an. Noch in der selben Nacht und am Folgetag soll sich der fremde 50-Jährige an ihr vergangen haben. Auch in diesem Fall hat die Verteidigung Revision eingelegt.
Der leibliche Vater des Kindes erschien bei allen Verhandlungstagen als Nebenkläger. Es steht noch nicht fest, wann ein Urteil gegen die Mutter fallen wird. Der Verteidiger versuchte am Dienstag, durch eine Besetzungsrüge das Verfahren auszusetzen oder zu unterbrechen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Bisher sind zwei weitere Sitzungstermin für Juli angesetzt.
Das Mädchen verdankt einem Lastwagen-Fahrer das Ende des Missbrauchs - er hatte nachts auf einem Parkplatz nicht weggesehen, sondern die Polizei gerufen.