Neues Gesetz beschlossen Impfpassfälschern drohen nun Haftstrafen
Einkaufen, Reisen, Freunde treffen – vollständig Geimpfte erhalten viele Rechte zurück. Als Nachweis dient der Impfpass. Wer diesen fälscht, muss künftig mit harten Konsequenzen rechnen.
Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich künftig strafbar. Das ist im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, das der Bundesrat am Freitag gebilligt hat. Es sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahre Haft vor, für die Nutzung eines entsprechenden Ausweises bis zu einem Jahr Haft.
Laut dem LKA Niedersachsen werden beispielsweise auf dem Messengerdienst Telegram Impfpässe mit Stempeln, Sticker und Unterschrift als Nachweis einer Covid-19-Impfung angeboten. Die Preise für ein solches Dokument liegen zwischen 99 und 250 Euro. Die Polizei warnt davor, solche Papiere zu nutzen. Es drohen Ermittlungen wegen Betrugs und Urkundenfälschung.
Neue Regeln für Kinder im Nahverkehr
Nachtragungen in Impfpässen können neben Ärzten künftig nun auch Apotheker vornehmen. Dies soll insbesondere beim digitalen Impfausweis angewandt werden.
In dem neuen Infektionsschutzgesetz ist nun außerdem geregelt, dass für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.
Zudem müssen Flugpassagiere bei der Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Gerade während Flugreisen kämen Reisende mit Menschen aus der ganzen Welt in Kontakt, hieß es zur Begründung. Sie träfen im Flughafengebäude und in teils auch beengten, schlecht belüfteten Räumlichkeiten aufeinander und seien daher einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt.
- Nachrichtenagentur AFP
- LKA Niedersachsen: Warnung vor falschen Impfpässen