Prozess Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig
Düsseldorf (dpa) - Das Urteil gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen und beide Seiten hätten Rechtsmittelverzicht erklärt, teilte am Montag das Düsseldorfer Amtsgericht mit.
Der 40-Jährige habe zudem auf die Rückgabe seines Handys verzichtet, das als Beweismittel sichergestellt worden war. Metzelder war am Donnerstag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und an drei Frauen weitergeleitet zu haben. Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte nach dem Urteil zunächst offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehme.
Das Gericht hatte eine Reihe von Faktoren strafmildernd gewertet. So habe die mediale Berichterstattung wie eine vorweggenommene Bestrafung gewirkt. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen noch am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Positiv war ihm zudem angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. "Für mich hat er echte Reue gezeigt", hatte die Richterin gesagt. Außerdem sei der bei Metzelder entdeckte Umfang der strafbaren Dateien im Vergleich zu anderen Fällen gering gewesen.
Strafverschärfend hatte das Gericht gewertet, dass unter den sichergestellten Dateien auch zwei Videodateien seien, die schweren sexuellen Kindesmissbrauch zeigen. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt.
Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem DFB-Trainer-Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt.
"Das alles hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden. Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung", hatte Metzelder vor Gericht gesagt.
Metzelder hatte zudem zu Beginn des Prozesses angekündigt, alle öffentlichen Auszeichnungen wie das Bundesverdienstkreuz und den Landesverdienstorden NRW zurückzugeben. Wegen des Teilgeständnisses wurde der Prozess bereits am ersten Tag mit einem Urteil beendet. Ursprünglich waren drei Verhandlungstage vorgesehen gewesen.