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Gericht: Fitnessstudio darf an einzelne Kunden vermieten – trotz Lockdown


Trotz Lockdown
Gericht: Fitnessstudio darf an einzelne Kunden vermieten

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Sportstudios dürfen im Lockdown nicht öffnen: Ein Gericht erlaubte nun einer Betreiberin, ihr Studio für einzelne Kunden zu öffnen.Vergrößern des Bildes
Sportstudios dürfen im Lockdown nicht öffnen: Ein Gericht erlaubte nun einer Betreiberin, ihr Studio für einzelne Kunden zu öffnen. (Quelle: Andreas Gora/imago-images-bilder)
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Eigentlich müssen Fitnessstudios im Lockdown geschlossen bleiben. Ein Gericht erlaubt nun aber einer Betreiberin, ihr Studio in Hannover stundenweise unterzuvermieten.

Ein Fitnessstudio darf trotz der allgemeinen Corona-Schließung stundenweise an einzelne Kunden untervermietet werden. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied laut einer Mitteilung vom Dienstag zugunsten der Betreiberin eines Studios, die ein solches Geschäftskonzept ausgearbeitet hatte (Az.: 15 B 343/21). Weil das niedersächsische Sozialministerium auf eine erste Anfrage negativ reagierte, ging die Frau vor Gericht, um vor einem möglichen Verbot geschützt zu sein.

Ihrem Konzept nach soll das Studio für eine bestimmte Zeit nur von einer Person oder einem Haushalt genutzt werden. Zwischendurch werde gereinigt und desinfiziert. Das Fitnessstudio unterliege dann nicht mehr der Schließung gemäß der Corona-Verordnung, argumentierte sie. Es gelte vielmehr als Anlage für Individualsport, der erlaubt sei.

Das Gericht folgte dieser Auffassung. Der Gesetzgeber könne Fitnessstudios schließen, um die Zahl der Kontakte und das Infektionsrisiko zu senken. Das Risiko werde aber mit dem vorgelegten Hygienekonzept vermieden. Auch dürften andere Individualsportanlagen von mehreren Personen zugleich genutzt werden, zum Beispiel Tennishallen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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