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Haftbefehl gegen Verdächtigen im Fall Maddie aufgehoben


Auch verdächtig im Fall Maddie
Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben

Von dpa
Aktualisiert am 03.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Christian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu habenVergrößern des BildesChristian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu haben: (Quelle: imago-images-bilder)

Christian B. ist im Fall Maddie verdächtig. Wegen weiteren Fällen steht er vor Gericht. Nun wurde ein Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.

Christian B. ist im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann verdächtig. Nun besteht gegen ihn in Bezug auf weitere Vergehen kein dringender Tatverdacht mehr. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat in einem seit Februar laufenden Verfahren wegen drei Vergewaltigungen von Frauen und zweifachen sexuellen Missbrauchs von Kindern den Haftbefehl aufgehoben. Da B. derzeit aber aufgrund einer anderen Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzt, bleibt er weiter im Gefängnis.

Zuvor hatte die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, um einen Zwischenstand von der Strafkammer einzufordern. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Antragsbegründung gesagt.

Prozess läuft seit Februar

Großes Interesse erweckt das Verfahren aber vor allem, weil der Angeklagte auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen, damals dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung und es gilt die Unschuldsvermutung. Aktuell sitzt B. eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 in Portugal ab.

Zum nächsten Prozesstermin am Freitag (5. Juli) wird ein Augenarzt als Zeuge erwartet. Die Verteidigung hatte ein entsprechendes Gutachten gefordert, zur Klärung der Frage, ob ein Wiedererkennen eines Täters nur anhand der Augen möglich ist. Im Fall einer Irin, die 2004 in Portugal vergewaltigt wurde, hatte die Betroffene selbst als Zeugin von "stechend blauen Augen" berichtet. "Seine Augen, ich glaube, dieser Mann ist der Angreifer", sagte sie dem Gericht. Die Verteidigung hält ein Wiedererkennen nur anhand der Augenfarbe Blau schlichtweg für unmöglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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