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Amoklauf in Scheeßel: Polizei warnte Waffenbehörde nicht vor Amokläufer


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Vierfach-Mord in Scheeßel mit vier Toten
Waffenbehörde beschuldigt Polizei


Aktualisiert am 06.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Trauer in Scheeßel: Die Nachbarn gedenken der Opfer.Vergrößern des Bildes
Trauer in Scheeßel: Die Nachbarn gedenken der Opfer. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Die Waffenbehörde in Rotenburg wusste nach Informationen von t-online nichts von Strafanzeigen gegen den Täter. Hätte der Vierfach-Mord verhindert werden können?

Ein 32-jähriger Soldat hat am vergangenen Wochenende mutmaßlich vier Menschen erschossen. Den 30 Jahre alten Freund seiner Ex-Partnerin und dessen 55-jährige Mutter sowie eine 33-jährige Freundin seiner Ex und deren drei Jahre alte Tochter. Dass von dem Mann eine Gefahr ausging, hatte die zuständige Polizei im Landkreis offenbar nicht an die örtliche Waffenbehörde weitergeben.

Bekannt ist, dass seine Ex-Partnerin wohl wenige Tage vor der Tat Anzeige wegen Bedrohung gegen den Soldaten gestellt hatte. Neu ist, dass die Polizei diese Anzeige offenbar nicht der zuständigen Waffenbehörde meldete. Das bestätigte t-online ein Sprecher des Landkreises.

Hätte der Vierfach-Mord also vielleicht verhindert werden können? Das Waffengesetz hätte es möglich gemacht.

Es war die Nacht zu Freitag, in der der Soldat Florian G. zur Waffe griff und gezielt vier Menschen in der Nähe von Scheeßel in Niedersachsen erschoss. Sie alle standen in Verbindung mit seiner Ex-Partnerin. Es heißt, er habe seine Ex-Partnerin für die Trennung bestrafen und ihr liebe Menschen nehmen wollen.

Video | Schüsse in Scheeßel: Video zeigt den Großeinsatz der Polizei
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Quelle: t-online

Geschossen hat er offenbar mit legalen Waffen: einer Pistole des Herstellers SIG Sauer und einem Gewehr von Heckler und Koch. Der Soldat ist an Waffen ausgebildet und wusste, wie er damit Menschen töten kann. Dass diese Waffen legal waren, liegt daran, dass der Mann eine Waffenbesitzkarte hatte und die Waffen offenbar darauf eingetragen waren.

Die Waffenbehörde schreibt t-online, dass der Soldat die "dafür notwendige Waffensachkunde sowie Bedürfnisbescheinigungen" nachgewiesen hatte und auch eine "ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen" gegeben war. Die letzte Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, also eine Abfrage im Bundeszentralregister, beim Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei, fand demnach im September 2023 statt und sei unauffällig gewesen.

Waffenbehörde hätte handeln können

Die Aufgabe der Waffenbehörde ist es, im Blick zu behalten, wer befugt ist, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu haben oder eben nicht. Wenn sie unsicher ist, kann sie von einem auf dem anderen Tag den Besitz von Waffen und Munition untersagen. So regelt es der Paragraf 41 des Waffengesetzes.

Wörtlich heißt es hier: "Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, untersagen, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist." Wenn also der Waffenbehörde bekannt gewesen wäre, dass Florian G. seine Frau bedroht hatte, so wie sie es mehrere Tage vor der Tat bei der Polizei anzeigt hatte, hätte sie bei G. möglicherweise die Waffen einsammeln oder sicherstellen können.

Polizei gab Anzeige nicht weiter

Doch genau das hat die Polizei offenbar nicht getan. Die Waffenbehörde schreibt t-online auf Anfrage: "In den Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter, eine Strafanzeige vonseiten der Polizei liegt dem Landkreis nicht vor."

Polizei reagiert nun doch auf Anfrage

Der Waffensachverständige Lars Winkelsdorf kritisiert das Vorgehen der Behörden und sagt, dass der "sofortiger Entzug der Erlaubnisse und Waffen bei Einbindung der Waffenbehörde nach dem jetzt schon geltenden Waffengesetz möglich gewesen wäre." Er ist überzeugt: "Der tragische Fall mit vier Toten wäre vermeidbar gewesen."

Warum die Polizei nach der Anzeige zwar eine Gefährderansprache bei dem Soldaten gemacht hatte, die Waffenbehörde aber nicht in Kenntnis setzte, beantwortete sie t-online nicht. Reagiert hat die Polizei zwei Tage nach Fristende auf t-online Anfrage. Ein Sprecher teilt mit: "Aktuell werden die innerpolizeilichen Abläufe im Vorfeld der Tat einer Betrachtung unterzogen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bis zum Abschluss dieses Prozesses keine weiteren Auskünfte dazu geben werden."

Aktualisierung vom 07.03.2024 um 10:00 Uhr: Die Polizei bestätigt nun, dass sie den Hinweis tatsächlich nicht weitergegeben hat. Wörtlich teilt ein Sprecher der Behörde t-online mit: "Ich kann Ihnen bestätigen, dass eine Mitteilung der Polizei an die Waffenbehörde des Landkreises noch nicht erfolgt war. Über die genauen Inhalte der Anzeigeerstattung und der am gleichen Abend durchgeführten Gefährderansprache machen wir keine Angaben."

Hinweis: Die Antwort der Polizei kam am 06.03.2024, und damit gut 30 Stunden später als von t-online erbeten an. Sie wurde nun ergänzt.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
  • Anfrage Polizei
  • Anfrage Waffenbehörde
  • Waffengesetz §41
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