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HHC | Kinder nach Konsum von legalen Drogen-Gummibärchen in Notaufnahme


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Drogen in Gummibärchen
Kinder müssen ins Krankenhaus – Unterschätzte Gefahr?


Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Fruchtgummi in verschiedenen Farben (Symbolbild): In Deutschland sind HHC-Süßigkeiten ganz legal ab 18 zu erwerben.Vergrößern des Bildes
Fruchtgummi in verschiedenen Farben (Symbolbild): In Deutschland sind HHC-Süßigkeiten ganz legal ab 18 Jahren zu erwerben. (Quelle: CHROMORANGE / Barbara Neveu)
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In Tschechien sind mehrere Kinder nach dem Konsum von HHC-Süßigkeiten ins Krankenhaus gekommen. Die Substanz ist auch in Deutschland legal.

Der Wirkstoff HHC (Hexahydrocannabinol) wird als legale Alternative zu Cannabis gehandelt und darf daher auch in Deutschland ab 18 Jahren ganz einfach im Internet bestellen oder am Kiosk erworben werden. Doch die Legalität von HHC bedeutet nicht, dass der Wirkstoff harmlos ist. Immer wieder unterschätzen Konsumenten die Wirkung von HHC. Besonders gefährdet sind Kinder.

Dies liegt auch daran, dass HHC oft in harmlos erscheinenden Formen wie Gummibärchen oder anderen Süßigkeiten angeboten wird. Welche drastischen Konsequenzen das haben kann, zeigt sich jetzt in Tschechien: Dort mussten am vergangenen Wochenende mehrere Kinder und Jugendliche nach dem Genuss von HHC-Süßigkeiten ärztlich behandelt werden.

Bewusstlos durch Gummibärchen in der Schule

Radio Prague International berichtet von einem Fall an einer Grundschule in Karlsbad, bei dem Kinder vor der Schule HHC-haltige Geleebonbons verzehrt hatten. Der Gesundheitszustand der Kinder verschlechterte sich so schnell, dass sie beim Eintreffen des Rettungsdienstes kaum noch in der Lage waren zu sprechen. Wie eine Sprecherin des behandelnden Krankenhauses mitteilte, klagten die Kinder in den folgenden 24 bis 48 Stunden über starke Müdigkeit und verloren immer wieder das Bewusstsein. Das Perfide: In Tschechien unterliegt HHC keinerlei Regulierung und kann daher ohne Altersprüfung frei verkauft werden. Nun prüft die tschechische Regierung ein vollständiges Verbot von HHC-haltigen Süßigkeiten.

In Deutschland fällt der Stoff momentan weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch unter das "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz". Denn HHC kann sowohl aus dem legal erhältlichen Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als auch aus der illegalen psychoaktiven Substanz THC synthetisiert werden. Damit gilt HHC als halbsynthetisches Cannabinoid und fällt unter keines der beiden genannten Gesetze.

Erstmals 2022 in Europa aufgetaucht

Dass es bis jetzt noch kein Verbot von HHC in Deutschland gibt, lässt sich auch damit erklären, dass es kaum Studien zu Risiken und Folgen von HHC-Konsum gibt. Denn obwohl HHC schon in den 1940er-Jahren erstmalig synthetisiert wurde, ist seine Verwendung als Rauschmittel ein relatives neues Phänomen. Laut dem European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) tauchte HHC das erste Mal im Mai 2022 in Europa auf.

Erste Studien sowohl vom EMCDDA als auch von weiteren unabhängigen Forschergruppen legen nahe, dass die Wirkung von HHC der von Cannabis sehr ähnlich sein soll. Dies berichten auch Nutzer im Internet, wie der YouTuber "Open Mind". Dieser testet auf YouTube verschiedenste legale und illegale Substanzen und hat sich damit eine große Fanbase aufgebaut. Auch in den Bewertungen auf der Website eines großen Shops für THC-Ersatzprodukte berichten Nutzer über ihre Erfahrungen mit HHC. Viele von ihnen zeigen sich überrascht von der Intensität der Wirkung von HHC, besonders in Form der dort angebotenen Gummibärchen.

Gesundheitsministerium rät von Konsum ab

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte auf Nachfrage des Fachmagazins "Legal Tribune Online", dass man ein Verbot von HHC und anderem halbsynthetischen Cannabinoid prüfe. Man sei sich möglicher Gefahren bewusst und rate daher vom Konsum ab, so die Sprecherin.

Der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geht hier weiter. Dieser hat in einer Sitzung Mitte Dezember die Empfehlung ausgesprochen, HHC in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufzunehmen. Ob und wann das Gesundheitsministerium diese Empfehlung umsetzen wird, ist derzeit aber noch unklar.

Für den Juristen Dr. Sebstian Sobota, der dem wissenschaftlichen Beirat der Universität Mainz angehört, wäre ein solches Verbot aber nur bedingt zielführend. Er plädiert vielmehr für eine umfassende Legalisierung von natürlichem Cannabis: "Die Existenz von HHC ist ein hausgemachtes Problem der Prohibition." Diese sogenannten "Legal Highs" würde nur konsumiert, weil die Nutzer die Strafverfolgung beim Konsum von natürlichem Cannabis fürchten würden. "Sonst würde niemand so ein Humanexperiment wagen. Damit treibt das geltende Recht die Konsumenten zu gefährlicheren Substanzen."

Zwar hat sich die Ampelkoalition vergangene Woche auf einen Kompromiss zur Cannabis-Legalisierung geeinigt. Doch das angestrebte Konzept ist weit weg von einer vollständigen Legalisierung. Erlaubt ist nur der eigene Anbau sowie der Erwerb für Mitglieder von sogenannten Cannabis-Clubs. Dies bemängelt unter anderem der Professor für Strafrecht an der Universität des Saarlands, Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, in einer Stellungnahme zum Vorschlag der Ampelregierung. Es bleibt also abzuwarten, ob die von der Ampel ersonnene Form der Legalisierung tatsächlich das Ende von Cannabis-Alternativen wie HHC bedeutet – und ob HCC nicht zum Schutz von Kindern trotzdem reguliert werden sollte.

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