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Letzte Generation: Verfassungsschutz prüft offenbar Beobachtung


Aufsehenerregende Protestaktionen
Verfassungsschutz untersucht wohl "Letzte Generation"

Von afp
Aktualisiert am 10.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizisten tragen eine Aktivistin der "Letzten Generation" von einer Fahrbahn in Leipzig:Vergrößern des Bildes
Polizisten tragen eine Aktivistin der "Letzten Generation" von einer Fahrbahn in Leipzig: Einem Medienbericht zufolge prüft der Verfassungsschutz eine Beobachtung. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)

Offenbar steht die "Letzte Generation" bereits im Fokus des Verfassungsschutzes. Die Behörde prüft, ob sie die Klimaaktivisten beobachten muss.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht nach einem Medienbericht, ob es die Klimaschutzaktivisten der "Letzten Generation" beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, berichtete "Der Spiegel". Dabei ermittle der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gebe.

Sollte das Amt die "Letzte Generation" am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, könnte es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. Auf "Spiegel"-Nachfrage teilte die Behörde mit, dass sie sich "grundsätzlich nicht zum Beobachtungsstatus von Organisationen äußert, die nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind".

Verfassungsschutzchef äußerte sich zurückhaltend

Die Aktivisten der "Letzten Generation" wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt. Zuletzt sorgten sie für Empörung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang äußerte sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst. Ende Januar wiederholte er diese Einschätzung: "Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" sehe der Verfassungsschutz "noch nicht".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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