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Österreich: Warum das Maskentragen in Wien plötzlich verboten ist


Ende der Mundschutzpflicht
Warum Masken in Wien plötzlich verboten sind

Von t-online
Aktualisiert am 08.03.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 150767083Vergrößern des Bildes
Passanten in Wien: In Bussen und Bahnen wurde die Maskenpflicht Anfang März abgeschafft. (Quelle: ALEX HALADA via www.imago-images.de)

Die Hauptstadt Österreichs hielt lange am Masketragen fest. Nun wurde die Pflicht gekippt. Rein rechtlich steht damit das Tragen eines Mundschutzes sogar unter Strafe.

Nachdem die österreichische Hauptstadt Wien Anfang des Monats die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aufgehoben hat, rätselt die Stadt über die aktuelle Rechtslage: Denn streng genommen müsste Menschen, die jetzt weiter eine Schutzmaske in der Bahn tragen wollen, eine Geldstrafe drohen. Darüber berichtete zuerst die Wiener Wochenzeitung "Falter".

Der Hintergrund ist ein Gesetz, dass 2017 die damalige Bundesregierung verabschiedet hatte: Seitdem ist es in dem Land verboten, sich an öffentlichen Orten oder in Gebäuden so zu verhüllen, dass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Das Gesetz zielte damals darauf ab, Vollverschleierungen durch Niqabs oder Burkas in Österreich zu verhindern.

"Totes Recht"

Mit Beginn der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie wurde das Gesetz ausgehebelt. Jetzt, wo in Wien als letzter Ort die Pflicht zur Maske in dem Land beendet wurde, bleibt unklar, ob eine Geldstrafe droht, falls jemand freiwillig weiter eine Maske in der Bahn trägt.

Das Innenministerium teilte gegenüber dem "Falter" mit, man werde in den kommenden Monaten bei der Anwendung des Verbot "verhältnismäßig" einschreiten. Demnach sei keine Strafe vorgesehen, falls jemand das Tragen aus gesundheitlichen Gründen "glaubhaft machen kann". Allerdings sei das Gesetz auch schon zuvor größtenteils ignoriert worden: "Ich würde fast sagen, das ist totes Recht", sagte der Bundesvorsitzende der SPÖ-Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, der "Zeit" im vergangenen Februar.

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