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Ära Merkel vorbei: Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt


Ära Merkel vorbei
Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt

Aktualisiert am 08.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Mit 395 Stimmen: So hat Olaf Scholz die Wahl zum Bundeskanzler angenommen. (Quelle: Reuters)

Der SPD-Politiker ist im Bundestag zum neuen Kanzler gewählt worden. Damit enden 16 Jahre Kanzlerschaft von Angela Merkel. Im Laufe des Tages werden auch die Bundesminister vereidigt.

Als vierter SPD-Politiker in der Geschichte ist Olaf Scholz am Mittwoch zum Bundeskanzler gewählt worden. Er wird die erste Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene führen.

Im Bundestag hat Scholz 395 Stimmen erreicht. Nötig für seine Wahl waren nur 369. 303 Abgeordnete stimmten mit "Nein", sechs Abgeordnete haben sich enthalten. 29 Abgeordnete hatten ihre Stimme aus Krankheitsgründen nicht abgegeben. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas fragte Scholz nach der Verkündung des Wahlergebnisses, ob er die Wahl annehme. Er sagte schlicht: "Ja".

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Die CDU stellte bislang die vier Kanzler Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger und Helmut Kohl sowie in den vergangenen 16 Jahren Kanzlerin Angela Merkel. Von ihr wird Scholz im Kanzleramt die Amtsgeschäfte übernehmen. Zuvor muss er von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt werden und im Bundestag den Amtseid leisten. Steinmeier wird später auch das aus acht Frauen und acht Männern bestehende Kabinett von Scholz ernennen.

Die SPD hatte die Bundestagswahl am 26. September gewonnen und war nach einer Aufholjagd mit 25,7 Prozent stärkste Kraft vor der CDU/CSU (24,1 Prozent) geworden. Rechnerisch möglich wäre auch eine Jamaika-Bündnis aus Union, Grünen und FDP gewesen. Die zwei kleineren Parteien entschieden sich jedoch für Koalitionsverhandlungen mit der SPD. Ihr dann ausgehandelter 177 Seiten starker Koalitionsvertrag steht unter dem Leitmotiv "Mehr Fortschritt wagen".

SPD, Grüne und FDP wollen unter anderem die Mietpreisbremse für Neuvermietungen verlängern. Auf angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen begrenzt werden. Stromkunden sollen durch den Wegfall der EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms Anfang 2023 entlastet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundestags-Livestream am 8. Dezember 2021
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