Corona-Boni Ermittlungen auch gegen neue Geschäftsführerin der Grünen
1.500 Euro Pandemie-Aufschlag hat sich die Grünen-Spitze selbst gegönnt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt. Wegen möglicher Beihilfe steht nun auch Emily Büning im Fokus der Behörde.
Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft zu Bonuszahlungen an führende Politiker der Grünen erstrecken sich auch auf Emiliy Büning, die am vergangenen Wochenende zur politischen Geschäftsführerin der Partei gewählt worden war. Wie die Grünen am Mittwoch mitteilten, betrifft das laufende Ermittlungsverfahren Büning in ihrer ehemaligen Rolle als organisatorische Geschäftsführerin der Partei wegen möglicher Beihilfe zu den bereits bekannten Corona-Boni-Vorwürfen.
"Wie auch der gesamte ehemalige Bundesvorstand arbeitet Frau Büning vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammen", sagte eine Sprecherin. Der Sachverhalt sei hinlänglich bekannt.
Gesamte Führungsriege zahlte sich selbst Bonus aus
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue bereits gegen den gesamten früheren Bundesvorstand der Grünen. "Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung eines "Corona-Bonus" durch die Mitglieder des Bundesvorstands an sich selbst", teilte die Behörde mit.
Zum Grünen-Vorstand gehörten in der Zeit, um die es geht, die damaligen Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie der frühere politische Geschäftsführer Michael Kellner, Jamila Schaefer, Ricarda Lang, die am Wochenende zur Co-Vorsitzenden gewählt wurde, sowie Marc Urbatsch.
Geld soll bereits zurückgezahlt worden sein
Den Corona-Bonus von 1.500 Euro pro Person bekamen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle im vergangenen Winter. Er sollte die Belastungen ausgleichen, die durch die Arbeit im Homeoffice und den Umbau des Gebäudes entstanden waren.
Parteiinterne Rechnungsprüfer hatten die Zahlungen an den Vorstand bereits beanstandet. Der Bonus wurde auch an die sechs Mitglieder des Bundesvorstands gezahlt, was laut den Rechnungsprüfern aber nicht durch die parteiinternen Regelungen gedeckt war. Die damaligen Vorstandsmitglieder teilten später mit, dass die Gelder inzwischen zurückgezahlt worden seien.
- Nachrichtenagentur dpa