Jens Maier Früherer AfD-Abgeordneter will zurück in Richteramt
Er beleidigte den Sohn von Boris Becker rassistisch, relativierte den Massenmord auf Utøya: Der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier will trotzdem wieder zurück in die Justiz.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will in die sächsische Justiz zurückkehren. Er habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Justizministerium in Dresden am Donnerstag mit. Maier hatte vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet und im September bei der Bundestagswahl sein Mandat verloren. Das Ministerium bestätigte damit Berichte der "Sächsischen Zeitung" und des Fachmagazins "Legal Tribune Online".
Einzelheiten zu einem noch nicht abgeschlossenen Personalverfahren könne das Ministerium nicht mitteilen, hieß es. Laut Abgeordnetengesetz hätten Richter das Recht, wieder in ihr Dienstverhältnis zurückzukehren. Es gebe aber keinen Anspruch auf die frühere Dienststelle.
Disziplinarverfahren möglich
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte, dass eine Rückkehr des Ex-Abgeordneten auch ein Disziplinarverfahren nicht ausschließe. Das entscheide jedoch nicht das Justizministerium, sondern das jeweilige Gericht. Der sächsische Verfassungsschutz hatte Maier als Rechtsextremisten eingestuft, wie im Oktober 2020 bekannt wurde.
Begründet wurde die Entscheidung mit seiner Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel" der AfD. Der "Flügel", dessen Chef der rechtsextreme thüringische AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke war, hatte sich im Frühjahr 2020 aufgelöst. Maier fiel in der Vergangenheit außerdem durch mehrere rassistische und extremistische Äußerungen auf.
Maier relativierte Massenmord
So beleidigte er Boris Beckers Sohn Noah als "Halbneger" – woraufhin er 15.000 Euro Strafe zahlen musste – und relativierte den Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen und Islamhassers Anders Breivik. 2017 erhielt Maier außerdem einen dienstlichen Verweis vom Präsidenten des Landgerichtes Dresden, weil er bei einer Rede über "Schuldkult" und "das Herstellen von Mischvölkern“ gesprochen hatte.
Durch die Aussagen verstieß er laut Gericht gegen das Mäßigungsverbot, das für Richter gilt. Ob Maiers Antrag auf eine Rückkehr ins Richteramt Erfolg haben wird, ist noch unklar.
- Nachrichtenagentur dpa
- Focus: Rechtsextremer AfD-Hardliner kehrt in seinen alten Job als Richter zurück