Razzia bei CSU-Politiker Nüßlein Bestechungsverdacht im Bundestag: SPD verlangt Aufklärung
Die Razzia in Räumlichkeiten des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU) schlägt in Berlin hohe Wellen. Es geht um den Verdacht der Korruption. Die SPD fordert jetzt rasche Antworten ein.
Nach Durchsuchungen in Büros und Wohnungen von Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) fordert die SPD-Bundestagsfraktion rasche Aufklärung. "Wenn auch nur der Verdacht entsteht, dass sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages an der Corona-Krise persönlich bereichert, dann ist das ein sehr ernster, schwerwiegender Vorwurf, der umfänglich aufgeklärt werden muss", schrieb Fraktionsvize Katja Mast auf Twitter.
Ihr Fraktionskollege Dirk Wiese sagte, es gehe im Fall Nüßlein keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Auch Wiese forderte, die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Bestechung müssten von den Ermittlungsbehörden zügig geprüft werden. Der SPD-Fraktionsvize ergänzte, dass die Unschuldsvermutung selbstverständlich auch für Bundestagsabgeordnete gelte. "Wenn sich allerdings die Vorwürfe erhärten sollten, dass Provisionen in sechsstelliger Höhe im Zusammenhang mit dem Ankauf und der Vermittlung von Atemschutzmasken nicht versteuert wurden, wäre dies alles andere als ein Kavaliersdelikt."
Schutzmasken-Deal an der Steuer vorbei?
Die Staatsanwaltschaft hat dreizehn Büros und Wohnungen in dem Fall nach Beweismitteln durchsucht. "Es gehe um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern und es werde gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt", teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit.
Laut einem Bericht des Portals "ThePioneer" soll sich Nüßlein im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Corona-Schutzmasken eingesetzt haben. Der Großauftrag sei auch zustande gekommen. Dafür sei im August eine Provision von 660.000 Euro bei einer Firma eingegangen, an der Nüßlein beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.
Nüßlein selbst reagierte am Donnerstag auf mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Bitte um eine Stellungnahme nicht. Der Bundestag hatte am Vormittag zunächst seine Abgeordnetenimmunität aufgehoben und damit erst den Vollzug der gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse möglich gemacht. Wie in solchen Fällen üblich gab es dazu keine Aussprache im Bundestag. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters